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24.03.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
3W Power mit erfolgversprechendem Restrukturierungsplan – Jetzt sollen die Anleihegläubiger zustimmen

Klaus Nieding: „Die gefundene Lösung ist deutlich positiver als alle Alternativen. Ich rate den Anleihegläubigern, den Plänen zuzustimmen.“

Frankfurt, 20. März 2014 – Mit einem weitreichenden Restrukturierungskonzept will die 3W Power S.A. ihre finanziell angespannte Situation in den Griff bekommen. Eine entscheidende Rolle kommt dabei den Anleihegläubigern zu. Sie sollen auf einer Gläubigerversammlung am 9. April 2014 den Plänen zustimmen, die auch für sie weitreichende Veränderungen mit sich bringen. Anlegeranwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth, der im Fall 3W Power vom Unternehmen als Ansprechpartner für die Anleihegläubiger vorgesehen ist und in die Verhandlungen mit dem Unternehmen eingebunden war, steht den Plänen des Managements grundsätzlich positiv gegenüber: „Mit der Annahme des Restrukturierungsplanes sichern die Anleihegläubiger nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern verbessern gleichzeitig die Chance, ihre Investition zurückzuerhalten. Die geplante Laufzeitverlängerung der Anleihe und die Änderung der Höhe der jährlichen Zinsen sind durchaus geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch in Zukunft zu sichern.“

Im Detail sieht die Neuordnung vor, dass 50 Prozent des Anleihekapitals (nominal 50 Millionen Euro) im Wege eines so genannten Debt-to-Equity-Swaps in Eigenkapital umgewandelt werden. Die übrigen 50 Prozent werden in eine neue Anleihe mit 5-jähriger Laufzeit überführt, die im ersten Jahr mit 4 Prozent verzinst würde. In den Folgejahren sollen die Zinsen jeweils um 2 Prozentpunkte steigen. Im letzten Jahr läge der Zinssatz somit bei 12 Prozent. Gezahlt werden sollen die Zinsen halbjährlich.

Besichert sind die Zahlungsverpflichtungen aus der Anleihe (Kapital und Zinsen) mit Sicherungspfandrechten an Tochtergesellschaften und sämtlichen Kontokorrentkonten der Emittentin sowie Sicherungsabtretungen von sämtlichen Darlehensforderungen der (direkten oder indirekten) Muttergesellschaften gegen die verpfändeten Tochtergesellschaften.

Der Restrukturierungsplan sieht außerdem eine Barkapitalerhöhung über 4 Millionen Euro vor, für die den heutigen Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden soll. Darüber hinaus erhalten die Aktionäre keine Dividende, bis die Anleihe vollständig zurückbezahlt wurde.

Diese strukturelle Sanierungsidee ist komplex, aber durchaus vielversprechend, meint Anleiheexperte Nieding: „Der Restrukturierungsplan, insbesondere der darin enthaltene Debt-to-Equity-Swap, und die Neuordnung der Verbindlichkeiten lässt die Anleihegläubiger zum einen als künftige Aktionäre an der geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens partizipieren, gleichzeitig wird durch die Herabsenkung der Zinshöhe für die neue Anleihe die Liquiditätssituation des Unternehmens verbessert. Zudem erhalten die Anleihegläubiger für die neue Anleihe zusätzliche Sicherheiten. Insoweit gehen wir davon aus, dass die konstruktive Neuordnung der Anleihe auch im Interesse der Anleihegläubiger ist.“

Die jetzt ausgehandelte Lösung gleicht Restrukturierungen, die die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth in der Vergangenheit begleitet hat. „Ganz ohne Einbußen ist es nicht möglich, das Kapital der Anleihegläubiger zu erhalten. Aber ich halte die gefundene Lösungsmöglichkeit für deutlich positiver, als alle anderen Alternativen, die wir gemeinsam mit der Gesellschaft und den Beratern durchgespielt haben. Ich empfehle daher, für die Annahme dieser Restrukturierung zu stimmen“, sagt Nieding

Die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth vertritt Anleihegläubiger bei der bevorstehenden Versammlung am 9. April wieder. Benötigt werden für die Interessenvertretung ein aktueller Sperrvermerk und eine Vollmacht. Beide Vordrucke werden auf der Homepage www.niedingbarth.de bereitgestellt. Die Zeit drängt, da die Anmeldungen spätestens bis zum 6. April an die Gesellschaft übermittelt sein müssen.

Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern in Fällen in einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. So bekleidet Nieding in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. Im aktuellen Insolvenzfall der PROKON Regenerative Energien GmbH mit 75.000 betroffenen Genussrechtsinhabern und 1,4 Milliarden EUR Gesamtanlagesumme vertritt Rechtsanwalt Nieding ebenfalls die Interessen der geschädigten Genussrechtsinhaber als Mitglied des Gläubigerausschusses.

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