Pressemitteilungen

03.04.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Gläubigerversammlung der MT Energie GmbH nicht beschlussfähig – Klappt die Restrukturierung im zweiten Versuch?

Klaus Nieding: „Es ist höchste Zeit, dass Unternehmen wie MT Energie GmbH ihre Anleihegläubiger ernst nehmen!“

Frankfurt, 02. April 2014 – Auf der gestrigen Gläubigerversammlung der MT Energie GmbH für die 8,25-Prozent-Anleihe (ISIN: DE000A1MLRM7) des Unternehmens waren vom ausstehenden Anleihekapital von rund 13 Millionen Euro nur etwas mehr als 3 Millionen vertreten. Damit wurde das erforderliche Quorum von 50 Prozent deutlich verfehlt. Die Anleihegläubigerversammlung war also nicht beschlussfähig. Das Ringen um eine Restrukturierung bei MT Energie geht somit in die zweite Runde: Am 29. April will die Gesellschaft erneut eine Gläubigerversammlung abhalten, in der dann der Gemeinsame Vertreter gewählt werden soll. „Damit der zweite Termin nicht erneut ins Wasser fällt, muss die Gesellschaft im Vorfeld noch viel Informationsarbeit leisten“, sagt Anlegeranwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth. „Die Erklärung für die schwache Präsenz ist schlicht die Tatsache, dass die Gesellschaft den Anleihegläubigern ihren Sanierungs- und Restrukturierungsplan nur unzureichend erläutert hat“, so Nieding weiter, der auch für das Amt des Gemeinsamen Vertreters kandidiert.

Nach der bisherigen Tagesordnung sollten Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft massive Zugeständnisse machen. So sollten sie etwa auf ihre Sonderkündigungsrechte verzichten, ohne dass tatsächlich klar wäre, warum dies in ihrem Interesse liegt. Daher fordert Nieding: „Mittelständische Unternehmen müssen ihre Geldgeber endlich ernst nehmen. Das gilt insbesondere auch für die Anleihegläubiger und eben nicht nur für Banken!“

Auch Niedings Kollege Marvin Müller-Blom bestätigt: „Die Anleihegläubiger sollten keine Zugeständnisse machen, ohne den Sanierungsplan und auch die Zugeständnisse der weiteren Geldgeber und der Gesellschafter fundiert geprüft zu haben. Sie müssen ja beurteilen können, ob die Sanierung für sie der beste Weg ist, um ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten bzw. dieses zu erhalten.“

Eine gute Nachricht gibt es allerdings: Das Unternehmen will die anstehende Zinszahlung an die Anleihegläubiger am 4. April vertragsgemäß leisten. Dennoch sollten die Anleihegläubiger nicht auf die Möglichkeit verzichten, ihre Interessen im Sanierungsverfahren vertreten zu lassen. „Die schwache Präsenz zeigt, dass die Anleihegläubiger sich noch nicht bewusst darüber sind, welche Möglichkeiten sie als große Gläubigergruppe haben und dass sie tatsächlich Einfluss auf das Sanierungskonzept nehmen können“, so Nieding, der gerade bei der 3W Power S.A. an einem Sanierungskonzept für die Anleihegläubiger mitarbeitet, das unter anderem eine Kombination aus Debt-to-Equity-Swap, also der Umwandlung eines Teils der Anleiheforderung gegen Aktien, und einer neuen Anleihe mit besserer Besicherung für die Altanleihegläubiger vorsieht.

Rechtsanwalt Nieding bietet den Anleihegläubigern der MT Energie GmbH eine Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung an. Betroffene können sich per E-Mail an recht@niedingbarth.de wenden und sich dort kostenlos registrieren.

Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern in Fällen in einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. So bekleidet Nieding in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. Im aktuellen Insolvenzfall der PROKON Regenerative Energien GmbH mit 75.000 betroffenen Genussrechtsinhabern und 1,4 Milliarden EUR Gesamtanlagesumme vertritt Rechtsanwalt Nieding ebenfalls die Interessen der geschädigten Genussrechtsinhaber als Mitglied des Gläubigerausschusses.

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