Pressemitteilungen

16.12.2013 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Kaufangebot für Solar-Millennium-AG-Anleihen sorgt für Unruhe

Frankfurt, 16. Dezember 2013 – Zurzeit bekommen viele Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium AG Post von ihrer Bank. Darin wird ihnen unter der offiziell klingenden Überschrift „Kapitalmaßnahme - Solar Millennium AG Teil-Schv. v.09(09/2014) Übernahme-/Abfindungsangebot - freiwillige Barabfindung“ angeboten, ihre Papiere zu einem Preis von 4,5 Prozent des Nominalwertes an einen Investor zu verkaufen.

„Solche Angebote gibt es gerade in Insolvenzfällen immer wieder. Auch bei den anstehenden Abwicklungen offener Immobilienfonds beobachten wir eine verstärkte Aktivität von Investoren die auf höhere Verwertungserlöse setzen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

„Dahinter stecken meist Investoren, die die Chance wittern Papiere zu einem günstigen Preis aufzukaufen, um dann an der Rückzahlungsquote überdurchschnittlich zu partizipieren“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht, der im Fall Solar Millennium als gemeinsamer Vertreter die Interessen der Anleihegläubiger vertritt.

Die Banken sind gehalten solche Angebote an Ihre Kunden weiterzuleiten. „Für die Anleger erzeugt der Umstand, dass das Kaufangebotsschreiben über die eigene Depotbank kommt, nicht selten den Eindruck eines offiziellen und meist auch ‚angemessenen’ Kaufangebots. In Wirklichkeit ist das meist nichts als Bauernfängerei. Verzweifelte Anlegern sollen mit ein paar Cent abgespeist werden“, warnt Nieding.

Anleihegläubiger sollten, wenn Sie ein derartiges Kaufangebot bekommen, prüfen, ob es ein realistisches Angebot ist. „Viele Anleihegläubiger wissen nicht, dass Sie mit der Annahme des Angebotes ihren Anspruch als Anleihegläubiger auf eine künftige Insolvenzquote verlieren“, erläutert Nieding.

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