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06.02.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Kaum Chancen auf Insovenzquote bei hkw - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen

Frankfurt, 5. Februar 2014 – Beim insolventen Personaldienstleister hkw personalkonzepte können sich Anleihegläubiger wohl kaum Hoffnung auf eine Insolvenzquote machen. Das entsprechende Insolvenzverfahren wurde zwar am 1. Februar vor dem Amtsgericht München eröffnet. Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter aber eine so genannte „Masseunzulänglichkeit“ angezeigt. „Dieser Fachbegriff besagt, dass das noch vorhandene Vermögen der hkw voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu decken“, erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth. Wenn die Masse nicht einmal für die Kosten des Insolvenzverfahrens reicht (Massearmut), wird das Insolvenzverfahren gemäß § 207 Insolvenzordnung eingestellt. Mit einer Quote, also der Rückzahlung zumindest eines Teils des investierten Kapitals, ist für betroffene Anleihegläubiger daher aus heutiger Sicht wohl nicht zu rechnen.

Den betroffenen Anlegern der 8,25-Prozent-Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) rät Anleihespezialist Nieding daher, auch mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte prüfen zu lassen. Grundlage hierfür könnten die jüngsten Nachrichten sein: Nach Angaben des Insolvenzverwalters soll das Unternehmen Bankdarlehen in Millionenhöhe nicht bilanziert haben, gleichzeitig diese Kredite jedoch mit Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen besichert haben. Zugleich ist offenbar der Erlös aus der Emission vollständig in Form mehrerer unbesicherter Darlehen an Unternehmen weitergereicht wurde, die von hkw-Geschäftsführer Gerrit Brunsveld beherrscht werden beziehungsweise ihm verbunden sind. „Diese Erkenntnisse sprechen dafür, dass möglicherweise Schadenersatzansprüche unmittelbar gegen den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer und weitere Prospektverantwortliche in Betracht kommen“, erläutert Nieding.

Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern in Fällen in einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. So bekleidet Nieding in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. In diesem Fall wurde Anleihekapital in Aktienkapital umgewandelt, um so die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu reduzieren und den Fortbestand desselben sicherzustellen.

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