Pressemitteilungen

13.01.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Prokon - Genussrechtsinhaber sollen mit warmen Worten von der Kündigung abgehalten werden

Klaus Nieding: Rückkaufsgarantie ist nur trügerische Sicherheit

Frankfurt, 10. Januar 2014 – Die Prokon-Unternehmensgruppe hat im Dezember 2013 vorläufige Geschäftszahlen für das Jahr 2012 vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie einen Verlust in Höhe von 171 Millionen Euro verzeichnen musste. Immerhin 129 Millionen Euro davon entfielen auf die Prokon Regenerative Energien GmbH, der seit 2003 rund 75.000 Anleger Genussrechte im Wert von 1,3 Milliarden Euro abgekauft haben.

Investoren, die mit Blick auf die schlechten Zahlen und die Tatsache, dass aufgrund der sinkenden Überschussbeteiligung auch die Höhe der jährlichen Zinszahlung zurück geht, ihre Beteiligung gekündigt haben, wurden von Prokon mit einer eigenen Darstellung der Sachlage angeschrieben. Danach habe das Unternehmen keine gravierenden finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger sollten ihre Kündigung doch noch einmal überdenken. Die Genussrechtsinhaber, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, wurden darauf hingewiesen, dass unter Umständen eine sofortige Auszahlung nicht möglich wäre. „Genussrechtsinhaber sollten nicht übereilt Veränderungen der Zahlungsmodalitäten zustimmen oder ihren Entschluss zur Kündigung vorzeitig revidieren. Die vorläufigen Geschäftszahlen sprechen eine deutliche Sprache und die Genussrechtsinhaber müssen sich darüber klar sein, dass sie im Falle des Falles leer ausgehen könnten“, so Andreas M. Lang, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Als weiteres Argument weist die Prokon-Gruppe darauf hin, dass eine Rückkaufsgarantie der Prokon-Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für die Genussrechte bestehe. Das würde den Genussrechtsinhabern die Übernahme der Genussrechte zum jeweiligen Buchwert, mindestens jedoch zum Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung, garantieren. „Hier kommt es auf das Kleingedruckte an“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding, ebenfalls Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „So heißt es in den Bedingungen, dass die Rückkaufsgarantie nicht geeignet ist, zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden. Sie können also trotzdem ihr eingesetztes Kapital komplett verlieren“, so Nieding weiter. Der Rückkauf stelle lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar, die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern. „Die Rückkaufsgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Genussrechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung bei der Garantiegeberin eintritt“, stellt Nieding klar.

Die Kanzlei Nieding+Barth rät betroffenen Anlegern, ihre Interessen zu bündeln und bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung auf ihrer Homepage www.niedingbarth.de sowie per E-Mail an recht@niedingbarth.de an.

Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern als Gemeinsamer Vertreter und im Gläubigerausschuss bereits bei der Solar Millennium AG sowie im vorläufigen Gläubigerausschuss der Windreich GmbH. Im ebenfalls von Nieding als Gemeinsamen Vertreter begleiteten Insolvenzverfahren der Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei dem zunächst masselosen Verfahren der Gold-Zack AG rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. In diesem Fall wurde Anleihekapital in Aktienkapital umgewandelt, um so die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu reduzieren und den Fortbestand desselben sicherzustellen.

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