Pressemitteilungen

24.07.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Alphapool GmbH meldet nach Einschreiten der BaFin Insolvenz an

Klaus Nieding: Betroffene Anleger müssen jetzt ihre Forderungen anmelden – Vermittler könnten schadensersatzpflichtig sein.

Frankfurt, 23. Juli 2015 – Gerade in Zeiten fallender Garantiezinsen für Lebensversicherungen schien das Angebot der Alphapool GmbH für Anleger durchaus attraktiv. Das Leipziger Unternehmen kaufte Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparkassen auf und versprach im Gegenzug Geldzahlungen in der Zukunft. Jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorgeschoben. Die Aufsichtsbehörde forderte die Alphapool GmbH auf, unverzüglich das von der Alphapool GmbH unerlaubt betriebene Bankgeschäft einzustellen und die eingenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen.

Nun hat die Alphapool GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. „Unsere Kanzlei bietet den Geschädigten die Vertretung auf der anzuberaumenden Gläubigerversammlung und die Durchführung der Forderungsanmeldung an“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

Ebenfalls in der Pflicht sieht der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anlagevermittler. Diese hätten die Genehmigungspflichtigkeit des Geschäftsmodells erkennen müssen. „Wenn seitens der Vermittler nicht überprüft wurde, ob überhaupt eine Genehmigung zum Betreiben dieses Einlagegeschäft vorliegt, haben diese ihre vom BGH statuierten Pflichten zur Prüfung der Plausibilität verletzt. Dann sollten Anleger diesen gegenüber Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, so Nieding.

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