Pressemitteilungen

19.08.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Dima24-Gründer Hartwieg unter Druck

Klaus Nieding: Beschlagnahmtes Privatvermögen wird nicht reichen, um Ansprüche Betroffener zu befriedigen. Doch es gibt auch andere Anspruchsgegner.

Frankfurt, 19. August 2015 – Rund 150 Millionen Euro hatten Anleger unter anderem in diverse Fonds der Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) oder Euro Grundinvest investiert. Die Fondsgesellschaften mit den klangvollen Namen sind Bestandteil des Firmengeflechts von Malte Hartwieg, zu dem auch dima24 – die deutschlandweit größte Vertriebsgesellschaft für Kapitalanlagen – gehörte, bevor diese an die RW Capital Invest GmbH verkauft wurde.

Gegen Hartwieg wird mittlerweile wegen Betruges ermittelt. Er soll die Anleger über die Verwendung des angelegten Geldes getäuscht haben und sich durch die Anlegergelder zudem selbst massiv bereichert haben. „Zwar wurde seitens der Staatsanwaltschaft bei Herrn Hartwieg einiges an Vermögenswerten sichergestellt – insgesamt ist da zur Zeit von rund 14 Millionen Euro die Rede – doch für eine vollständige Schadenskompensation reicht das natürlich in keiner Weise aus“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Hinzu komme, dass viele Gesellschaften der „Selfmade Capital“ und „NCI New Capital Invest“ bereits insolvent seien. „Da wird es nicht viel zu holen geben“, mutmaßt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Anders sieht es bei der Vertriebsgesellschaft dima24 aus. „Bei der dima24 stellt sich die Frage, inwiefern interessierte Kapitalanleger von den dort beschäftigten Anlagevermittlern über das Firmengeflecht des Malte Hartwieg sowie die damit zusammenhängenden Personalverflechtungen und die sich daraus ergebenden Interessenkollisionen aufgeklärt wurden“, sagt Nieding. Auch sei die Frage zu klären, ob die Anleger auf die sich aus den Kapitalanlagen selbst ergebenden Risiken ordnungsgemäß hingewiesen wurden.

„Unserer Ansicht nach können geschädigten Investoren sowohl gegenüber den Verantwortlichen als auch gegenüber den Anlagevermittlern Schadensersatzansprüche zustehen. Unsere Kanzlei bietet eine Prüfung der Zeichnungsunterlagen, sowie die weitere Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten an“, erklärt Nieding.

Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

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