Pressemitteilungen

14.01.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Fondsinitiator Malte André Hartwieg unter Druck – Anleger sollten Ansprüche prüfen

Frankfurt, 13. Januar 2015 – Das vergangene Jahr hat dem so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ eine ganze Reihe von Skandalen beschert. Prokon oder S&K waren da nur die Spitze des Eisbergs. Daneben gab es noch etliche vermeintlich kleinerer Fälle. Zu einem solchen könnte sich der des Initiators geschlossener Fondskonstruktionen Malte André Hartwieg entwickeln. So war bereits im Sommer 2014 Presseberichten zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Hartwieg eingeleitet haben soll. Von undurchsichtigen Firmengeflechten und angeblich ausbleibenden Ausschüttungen ist in diesen Berichten ebenso die Rede wie von möglichen Strohmännern in der Geschäftsführung bei einigen der betroffenen Fondsgesellschaften. Klar ist: Die Versprechungen an die Anleger waren oft ebenso exotisch wie die Investments selber. Der „Abu-Dhabi-Fonds Emirates 4“ etwa sollte das Geld der Anleger in nur vier Jahren durch eine Investition in eine Gold- und Silberraffinerie gelegen am Flughafen Abu-Dhabi verdoppeln.

„Herr Hartwieg soll in den vergangenen Jahren ein Firmenimperium aus über 100 Firmen aufgebaut haben. Dazu zählen offenbar die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Panthera Asset Management und Euro Grundinvest, an denen er direkt oder mittelbar beteiligt gewesen sein soll. Hartwieg soll nach Erkenntnissen des Handelsblatts zudem Eigentümer des online-Fondsvertriebs Dima24.de gewesen sein“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth. Inzwischen werde laut Presseberichten auch gegen die neuen Dima24-Eigner, Renate Wallauer und Frank Schuhmann, wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt.

„Es sollen inzwischen 30 Gesellschaften pleite sein, darunter die Fonds Selfmade Capital 1 bis 6 und NCI New Capital Invest 11, 16 und 19. Den Anlegern droht im Insolvenzfall der Totalverlust. Deswegen ist es dringend geboten, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. In Betracht kommen Ansprüche etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftungsansprüche. Sollten sich die Vorwürfe gegen Hartwieg, Wallauer und Schuhmann bestätigen, lassen sich auch daraus Ansprüche ableiten“, so Nieding.

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