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04.11.2014 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Golden Gate GmbH – Insolvenzverfahren dürfte am 1. Dezember eröffnet werden

Klaus Nieding: Anleihegläubiger sollten dringend ihre Ansprüche anmelden und zudem Schadenersatzansprüche prüfen.

Frankfurt, 04. November 2014 – Am 8. Oktober 2014 wurde über das Vermögen der Immobilienentwicklungsgesellschaft Golden Gate GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Antrag des Unternehmens auf Insolvenz in Eigenverwaltung wurde damals abgelehnt. Das offizielle Insolvenzverfahren wird das Amtsgericht München dem Vernehmen nach am 1. Dezember eröffnen. „Wir gehen davon aus, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach, auch zum Insolvenzverwalter bestellt wird“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

Die Golden Gate GmbH hatte im März 2011 eine Anleihe im Volumen von 30 Millionen Euro emittiert. „Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten die Anleihegläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, appelliert Nieding an betroffene Anleger. Der Kapitalanlagerechtler wird im Rahmen der Gläubigerversammlung am 28. November 2014 in München für die Position des Gemeinsamen Vertreters kandidieren, der die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber Insolvenzverwalter und Unternehmen vertritt. Eine Position, die Nieding bereits in etlichen anderen prominenten Insolvenzfällen innehat. Hierzu gehören unter anderem die Solar Millennium AG, die WGF AG oder die Windreich GmbH. Sollte Nieding zum Gemeinsamen Vertreter gewählt werden, wird er in dieser Eigenschaft die Forderungen der Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Kanzlei Nieding+Barth bietet betroffenen Golden Gate-Anlegern eine Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung an. Anleihegläubiger können sich per Email an recht@niedingbarth.de wenden, um sich zu registrieren.

„Zur Verbesserung ihrer Position sollten Anleihegläubiger zusätzlich mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Nieding. Uwe Ramplod, der ehemalige Vorstand des Unternehmens, hatte gegenüber der Golden Gate GmbH ein persönliches Patronat (Haftungserklärung) für den Fall abgegeben, dass diese nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung des Anleihezinses oder zur Rückzahlung der Anleihe verfügt. „Diese Ansprüche aus dem Patronat hat der vorläufige Insolvenzverwalter bereits vollumfänglich schriftlich geltend gemacht. Jedoch ließ das Unternehmen inzwischen verlauten, dass es sehr zweifelhaft sei, ob Herr Rampold persönlich in der Lage sein wird, seiner Verpflichtung aus dem Patronat wirklich nachzukommen. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob den Anleihegläubigern Prospekthaftungsansprüche wegen der fraglichen Solvenz der Patronatserklärung zustehen können“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter.

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