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02.12.2014 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Golden Gate GmbH – zweite Gläubigerversammlung muss Entscheidung bringen

Frankfurt, 02. Dezember 2014 – Die erste Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH ist mit einer Präsenz von 49,15 Prozent knapp unter dem erforderlichen 50-Prozent-Quorum geblieben. Beschlüsse konnten somit nicht gefasst werden. Dabei lag die Präsenz zu Beginn der Veranstaltung noch über 56 Prozent des emittierten Anleihevolumens. Kurz vor der Abstimmung verließen allerdings mehrere Anleihegläubiger den Saal, u.a. der ehemalige Golden-Gate-Geschäftsführer Uwe Rampold, der ebenfalls Anleihegläubiger ist. „Damit so etwas bei der nun anstehenden zweiten Auflage, die voraussichtlich am 12. Januar in München stattfinden wird, nicht erneut passiert, sollten alle Anleihegläubiger teilnehmen oder sich vertreten lassen“, fordert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Auf der zweiten Versammlung wird für die Beschlussfähigkeit eine Präsenz von 25 Prozent des Anleihevolumens ausreichen. Aber nur wenn dieses Quorum auch tatsächlich erreicht wird, können Beschlüsse gefasst werden. Diese eröffnen nach meiner Ansicht den notwendigen Handlungsspielraum, um einen höheren Erlös bei der Verwertung der Immobilien erzielen zu können“, erklärt der Kapitalanlagerechtler.

Ganz umsonst war die erste Veranstaltung nicht. So berichtete der Insolvenzverwalter Axel Bierbach über die Vermögenslage des Unternehmens. In diesem Rahmen stellte er dar, dass die Immobilie der Golden Gate GmbH Leipzig mit einem Sicherungsrecht ausschließlich zugunsten der Anleihegläubiger belastet sei. Als mögliche Rückzahlungsquote für die Anleihegläubiger stellte Bierbach nach vorläufigen Berechnungen zwischen 53 Prozent und 78 Prozent in Aussicht.

Nun soll auf der zweiten Versammlung entschieden werden, ob die Anleihebedingungen so geändert werden, dass es möglich ist, die Immobilie in Leipzig freihändig zu verkaufen, statt sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu veräußern. „Regelmäßig wird bei einem freihändigen Verkauf ein höherer Erlös erzielt “, sagt Nieding. Ebenfalls auf der Agenda steht die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters. „Der Gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber Insolvenzverwalter und Unternehmen“, sagt Nieding, der für die Position kandidieren wird. Er ist bereits in etlichen anderen prominenten Insolvenzfällen Gemeinsamer Vertreter, so unter anderem bei der Solar Millennium AG, bei der WGF AG oder der Windreich GmbH.

Die Kanzlei Nieding+Barth bietet betroffenen Golden Gate-Anlegern eine Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung an. Anleihegläubiger können sich per Email an recht@niedingbarth.de wenden, um sich zu registrieren

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