Pressemitteilungen

04.02.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Penell GmbH ­ droht die nächste notleidende Mittelstandsanleihe?

Frankfurt, 3. Februar 2015 – Der Kabelhersteller Penell GmbH hat laut Medienberichten am 2. Februar 2015 Insolvenz angemeldet. Als Begründung wird angegeben, dass die Gesellschafter der GmbH die bestehende Liquiditätslücke nicht aus eigener Kraft schließen könnten und die beteiligten Banken ebenfalls keine weitere Unterstützung mehr geben würden. „Auch von dieser wirtschaftlichen Notlage eines mittelständischen Unternehmens sind erneut Privatanleger betroffen, die ihr Geld in eine vermeintlich sichere sogenannten Mittelstandsanleihe investiert hatten. Die Anleiheemission liegt übrigens gerade einmal sieben Monate zurück“, kommentiert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die Meldung von den Problemen der Penell GmbH. Das Volumen der 7,75-Prozent-Anleihe des Unternehmens (WKN: A11QQ8 / ISIN: DE000A11QQ82) betrug immerhin 5 Millionen Euro. Die Laufzeit des Papiers endet Mitte 2019.

„Im Fall Penell hat die Gesellschaft das Amt des Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger in den Anleihebedingungen bereits personell besetzt. Wir erwarten, dass der Gemeinsame Vertreter zeitnah auf die Anleihegläubiger zugehen wird, um eine Anleihegläubigerversammlung zu terminieren. Hier kommt es für die Betroffenen auf zwei Dinge an: 1. Sie sollten unbedingt an der Versammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. 2. Sie sollten im Vorfeld ihre Interessen bündeln, um mit einer Stimme zu sprechen, denn sie haben es auch jetzt noch in der Hand, über die Befugnisse und die Person des Gemeinsamen Vertreters zu entscheiden“, sagt Nieding. Eine Abstimmung ohne Versammlung, in der die Anleihegläubiger bis Mittwoch 24:00 Uhr über eine Verlängerung der Frist einer Nachbesicherung der Anleihen abstimmen sollen, laufe bereits seit Montag, so der Kapitalanlagerechtler weiter. „Die Sachlage dürfte sich durch die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geändert haben“, sagt Nieding. „Zudem sollten die Anleihegläubiger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da möglicherweise die Risiken für die Anleihegläubiger im Verkaufsprospekt nur unzureichend dargestellt wurden“, ergänzt Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.

Betroffene Anleger können sich unter recht@niedingbarth.de an die Kanzlei Nieding+Barth wenden zwecks Interessenbündelung und Vertretung auf der zu erwartenden Anleihegläubigerversammlung.

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