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04.06.2014 | PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (PIA) NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft | Mitteilung der Pressestelle
Infinus-Pleite - Gericht plant Mammutverfahren mit rund 5000 Gläubigeranhörungen im 5-Minuten-Takt

PIA: Orderschuldverschreibungsgläubiger sollten ihre Vollmacht widerrufen und neu über Gemeinsamen Vertreter nachdenken.

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 04. Juni 2014 – Am 17. Juni geht die Aufarbeitung einer der spektakulärsten und wohl auch kompliziertesten Insolvenzfälle Deutschlands, die Pleite der Dresdner Infinus-­‐Finanzgruppe und deren Mutter-­‐ gesellschaft Future Business KGaA (kurz: Fubus), in die nächste Runde. Im Fünfminutentakt werden an diesem Tag die Gläubiger von 43 unterschiedlichen Oderschuldverschreibungsserien (OSV) vor dem Amtsgericht Dresden die Mög-­‐

lichkeit erhalten, einen sogenannten Gemeinsamen Vertreter zu wählen, der dann im weiteren Verfahren ihre Interessen vertritt. Insgesamt muss das Ge-­‐ richt ab dem 17. Juni 4.852 Orderschuldverschreibungen abarbeiten. Denn so viele Schuldverschreibungsserien waren es, mit denen die Finanzgruppe rund 670 Millionen Euro bei Privatanlegern eingesammelt hatte. Trotz des Ansturms von ca. 1.300 Gläubigern hat sich das Amtsgericht Dresden dazu entschieden, den Termin in seinen eigenen Räumen durchzuführen.

„Nachdem die Gläubigerversammlung am 13. Mai, an der alle OSV-­‐Gläubiger gemeinsam teilnehmen sollten, aufgrund von Befangenheitsanträgen geschei-­‐ tert ist, hat das Insolvenzgericht sich nun zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschieden, obgleich ich erhebliche Bedenken habe, dass die gewählten Räum-­‐ lichkeiten auch nur ansatzweise ausreichen werden“, erklärt Klaus Nieding, Ge-­‐ schäftsführer der PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft. Im Mai waren rund 1.300 Anleihegläubiger zum Termin erschienen. Mit Blick auf das Mammutprogramm wurde die eigentliche Gläubigerversammlung auf Ende November verschoben. Erst dann können auch die restlichen Gläubiger, denen Fubus ebenfalls noch über 330 Millionen Euro schuldet, in das Verfahren ein-­‐ greifen.

Doch die OSV-­‐Gläubiger müssen jetzt schon handeln, und zwar dringend: „Die OSV-­‐Gläubiger müssen gegebenenfalls ihre bereits erteilte Vollmacht für die Mai-­‐Versammlung widerrufen, da das Vollmachtexemplar, welches mit dem Schreiben des Insolvenzverwalters versandt wurde, auch für künftige OSV-­‐Gläubigerversammlungen gültig ist“, warnt Nieding, der sich als Gemeinsamer Vertreter zur Wahl stellen wird.

„Wie in der 1. Gläubigerversammlung bekannt wurde, hatten viele OSV-­‐ Gläubiger damals aufgrund der Verbindung der Unterlagen mit offiziellen Do-­‐ kumenten des Insolvenzverwalters fälschlicherweise den Eindruck, sie konnten nur den vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenen Gemeinsamen Vertreter be-­‐ vollmächtigen“, erklärt Andreas Tilp, ebenfalls Geschäftsführer der PIA. „Die Orderschuldverschreibungsgläubiger können selbstverständlich selbst ent-­‐ scheiden, wem sie die Vollmacht erteilen und welche Person sie für das Amt des Gemeinsamen Vertreters für geeignet halten“, ergänzt Nieding, der bereits in diversen Großverfahren das Amt des Gemeinsamen Vertreters inne hat.

Die OSV-­‐Gläubiger können sich unter der Mailadresse „frankfurt@pia.de“ an PIA wenden, um sich auf der OSV-­‐Gläubigerversammlung vertreten zu lassen.

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