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05.05.2014 | PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (PIA) NIEDING + BARTH, TILP Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Prokon ist endgültig insolvent – 75.000 Anleger bangen um ihr Geld

Klaus Nieding: Es gibt einen Weg, seine Ausgangsposition als Gläubiger massiv zu verbessern.

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 01. Mai 2014 – Jetzt ist es offiziell: der Windparkbetreiber Prokon ist insolvent. Bisher war das Unternehmen in der sogenannten „vorläufigen Insolvenz“. Die Aussage von Prokon-Ex-Chef Carsten Rodbertus, die gekündigten Genussrechte seien in einem Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen zu bewerten, war nicht haltbar. „Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt. Nachdem nun auch die eingeholten Rechtsgutachten belegt haben, dass die Forderungen seitens des Unternehmens erfüllt werden müssen, gab es keine Alternative zur Insolvenz“, sagt Klaus Nieding, Geschäftsführer der PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft. „Geld bekommen hat bisher allerdings noch niemand. Das könnte sich jetzt ändern“, so der Kapitalanlagerechtler weiter.

Betroffen sind rund 75.000 Anleger, die für insgesamt 1,4 Milliarden Euro Genussscheine des Unternehmens gekauft hatten. Im Zuge der zunehmenden Schieflage wurden für über 400 Millionen Euro Genussscheine gekündigt.

Grundsätzlich werden die Genussrechteinhaber im Insolvenzfall gegenüber anderen Gläubigern nachrangig behandelt. Sie bekommen also erst dann ihr eingesetztes Kapital, wenn alle sonstigen Forderungen vollständig bezahlt sind – falls dann noch Geld da ist. „Prokon ist hier ein Sonderfall, da die Gläubigerseite fast ausschließlich aus Genussscheinbesitzern besteht. Für betroffene Anleger wird es daher in erster Linie darum gehen, ihre Ausgangsposition als Gläubiger zu verbessern. Sprich: von dem in den Genussrechten vereinbarten Nachrang wegzukommen“, erklärt Nieding. „Wir sind nach intensiver rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass es durchaus einen erfolgversprechenden Weg gibt, um das zu erreichen. Diesen Weg werden wir den von uns vertretenen Anlegern auch vorschlagen“, sagt Nieding. Ziel sei es, die Genussscheininhaber über spezielle Rückforderungsansprüche so zu stellen, als hätten sie den Kauf nie getätigt.

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