Pressemitteilungen

02.09.2014 | PLUTA Rechtsanwalts GmbH | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverwalter Möllen führt Betrieb von EUROPATENT fort

München, 1. September 2014. Insolvenzverwalter Mirko Möllen vonder PLUTA Rechtsanwalts GmbH führt den Geschäftsbetrieb der insolventen EUROPATENT Gesellschaft für europäischen Patentdienst GmbH + Co. OHG weiter. „Das Geschäft läuft gut, die Kunden halten uns die Treue“, sagt Möllen. Das Unternehmen führt sämtliche Aufträge weiter aus und nimmt neue Aufträge entgegen.

Das Amtsgericht Weilheim bestellte Sanierungsexperte Mirko Möllen mit Beschluss vom 1. August 2014 zum Insolvenzverwalter der EUROPATENT Gesellschaft für europäischen Patentdienst GmbH + Co. OHG. Zuvor hatte das Gericht am 26. Mai die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

EUROPATENT gehört seit 60 Jahren zu den Experten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Diese langjährige Erfahrung führt zu einer hohen Qualität der Dienstleistung. Zahlreiche Kunden aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Anwaltsbereich nutzen die hohe Fachkompetenz von EUROPATENT. Das Unternehmen mit Sitz in Berg am Starnberger See beschäftigt derzeit 16 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Geschäftsführer Günther Gottschalk ist weiter anBord und trägt maßgeblich zur erfolgreichen Fortführung des Geschäftsbetriebs bei.

Meldungen, wonach sich die Situation des Unternehmens verschärft haben soll, sind nicht richtig. Im Handelsregister wurde die Auflösung des Unternehmens eingetragen. Dies ist ein rechtlicher Vorgang, wie er die Regel ist bei Insolvenzeröffnungen von Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs ist davon unberührt und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft vollumfänglich gewährleistet.

Bei einem weiterhin positiven Geschäftsverlauf hält Möllenmittelfristig auch ein Insolvenzplanverfahren für möglich. Bei einem Insolvenzplanverfahren handelt sich um eine Einigung zwischen dem insolventen Unternehmen und dessen Gläubigern. Wird der Insolvenzplan von den Gläubigern angenommen, beschließt das Gericht überdie Bestätigung des Planes. Anschließend wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.

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