Pressemitteilungen

18.07.2016 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung von Haugg Industriekühler liegt im Plan

· Amtsgericht Rottweil hat heute erwartungsgemäß das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung über Haugg Industriekühler eröffnet. Sanierer haben zudem Insolvenzplan bei Gericht eingereicht, der die Sanierung des Unternehmens darstellt.

· Der Produktionsstandort in Sulz bleibt erhalten, 50 Arbeitsplätze sind gesichert, etwa 30 Beschäftigte erhalten das Angebot in eine Transfergesellschaft zu wechseln.

· Unternehmen konzentriert sich künftig auf die Entwicklung und Produktion von Kleinserien und Spezialanfertigungen. Die Produktion von mittleren Serien wird über strategische Partnerschaften abgedeckt.

Rottweil/Sulz 15. Juli 2016 Das Amtsgericht Rottweil hat heute erwartungsgemäß das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung über die Haugg Industriekühler GmbH aus Sulz am Neckar eröffnet. Zudem hat die Geschäftsführung mit Unterstützung der Sanierungsexperten Claus Nürnberg und Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning sowie dem vom Gericht bestellten Sachwalter Michael Pluta einen Insolvenzplan erarbeitet und bei Gericht eingereicht. In diesem Plan ist die Sanierung des Unternehmens dargestellt.

Laut Sanierungsplan wird der Standort in Sulz am Neckar weiter geführt und etwa 50 Arbeitsplätze sind gesichert. Das Unternehmen wird sich künftig auf die Produktion von Kleinserien und Spezialanfertigungen von Wärmetauschern konzentrieren. Die Produktion mittelgroßer Serien wird über strategische Partnerschaften abgedeckt werden. Haugg verfügt über ein globales Netzwerk mit Thermomanagementspezialisten unterschiedlichster Spezialisierung.

Die hauseigenen Entwicklungskompetenzen werden ausgebaut. In Kooperation mit öffentlichen Forschungseinrichtungen werden Wärmetauscher für neue Anwendungsfelder entwickelt. Der erste Serienauftrag zur Kühlung eines reinen Elektrofahrzeugs wurde gerade durch die Haugg Gruppe ausgeliefert.

„Dem Sanierungsplan waren unter anderem intensive Verhandlungen mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat über einen Sanierungstarifvertrag und Interessensausgleich vorangegangen“, sagt Sanierungsexperte Mönning. „Der ausgearbeitete Sanierungsplan schafft eine gesunde Basis für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens“, ist Mönning von der Kanzlei Mönning & Partner überzeugt.

Aufgrund der Situation waren Personalanpassungen unvermeidlich. Diese werden jedoch sozial abgefedert, denn etwa 30 Beschäftigte erhalten das Angebot in eine Transfergesellschaft zu wechseln, von der sie mindestens 6 und maximal 12 Monate angestellt und auf neue berufliche Herausforderungen vorbereitet werden.

Auch Sachwalter Michael Pluta von der Pluta Rechtsanwalts GmbH sieht entsprechende Chancen für Haugg Industriekühler. „Das Unternehmen hat das Know-how und wird nun so aufgestellt, dass es Gewinne erzielen kann“, sagt Pluta.

Die Verantwortlichen von Haugg Industriekühler hatten Mitte April 2016 beim zuständigen Amtsgericht in Rottweil einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben und der Geschäftsführung Rechtsanwalt Michael Pluta zunächst als vorläufigen Sachwalter und mit Eröffnung des Verfahrens als Sachwalter zur Seite gestellt. Gemeinsam wurde der Geschäftsbetrieb des Unternehmens fortgeführt und die Restrukturierung vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung diverser vorgegebener Fristen gehen die Sanierungsexperten davon aus, dass das Gericht das Verfahren noch in diesem Herbst aufheben kann. Der Geschäftsbetrieb läuft zwischenzeitlich unverändert weiter.

Über Haugg Industriekühler

Die in Sulz am Neckar produzierten Wärmetauscher regulieren die Betriebstemperaturen in Kompressoren, Vakuumpumpen und Hydraulikaggregaten, Bussen, Lokomotiven und Schiffen, Kranwagen und Traktoren sowie darüber hinaus in weiteren Bau- und Landmaschinen. Mit etwa 80 Beschäftigten erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Jahresumsatz von 8 Millionen Euro.

Über ein Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass ein ausgewiesener Experte dem Unternehmen attestiert, dass lediglich eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und dass das Unternehmen reale Sanierungschancen hat. Das Unternehmen kann dann in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorbereiten. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „Sachwalter“ zur Seite gestellt, der die Geschäftsleitung begleitet und im Sinne der Gläubiger unterstützt. Wie in einem Regelverfahren auch, wird das Verfahren in der Regel nach spätestens drei Monaten eröffnet. In einer bestimmten Frist müssen dann die Verantwortlichen des Unternehmens einen Insolvenzplan bei Gericht einreichen, der danach auch den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Neben dem Sanierungskonzept enthält der Plan auch eine Quotenregelung auf berechtigte Ansprüche der Gläubiger.

Über den vorläufigen Sachwalter Michael Pluta und den Sanierungsexperten Rolf-Dieter Mönning

Rechtsanwalt Michael Pluta und Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning sind Mitglieder im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln. Mehr Information: www.gravenbrucher-kreis.de.

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