Pressemitteilungen

13.03.2019 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
PLUTA-Sanierungsexperte Meyer ist vorläufiger Insolvenzverwalter des Küchenherstellers Warendorf

• Geschäftsbetrieb läuft weiter

• Gehälter der Mitarbeiter sind durch Insolvenzgeld gesichert

• Für Vertriebsgesellschaft Warendorf Retail GmbH wurde kein Antrag gestellt

Münster, 12. März 2019. Die Warendorf - Die Küche GmbH, ein renommierter Küchenhersteller aus Warendorf im Münsterland, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Münster ordnete gestern das vorläufige Verfahren an und bestellte Sanierungsexperte Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Grund für die Antragstellung sind Liquiditätsschwierigkeiten.

„Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche und rechtliche Situation, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Die Auftragsbücher sind sehr gut gefüllt und die Mitarbeiter motiviert. Das sind gute Grundvoraussetzungen für die kommenden Wochen und die beabsichtigte Restrukturierung des Unternehmens“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Meyer.

Trotz einer positiven Entwicklung konnten die ambitionierten, aber notwendigen Umsatzziele für das Jahr 2018 nicht erreicht werden. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2019 lag der Auftragseingang deutlich über dem Vorjahr. Die Gesellschafter haben die Entwicklung bisher immer positiv begleitet und die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Seit Ende des vergangenen Jahres konnte allerdings kein Konsens über die weitere Finanzierung der notwendigen Investitionen gefunden werden. Daraufhin wurde ein Investorenprozess gestartet, der jedoch in der Kürze der Zeit nicht zum Abschluss gebracht wurde.

Die Warendorf - Die Küche GmbH beschäftigt rund 110 Mitarbeiter. Deren Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. „Unser Ziel ist es, einen Investor zu finden“, so Rechtsanwalt Meyer weiter. Im PLUTA-Team arbeiten zudem Rechtsanwalt Ingo Thurm und Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff.

Die Vertriebsgesellschaft Warendorf Retail GmbH mit Sitz in Köln ist nicht von der Antragstellung betroffen.

Die Ursprünge des Küchenherstellers reichen bis ins Jahr 1973 zurück. Seit 2010 firmiert das Unternehmen unter dem Markennamen Warendorf. Weit über die Region hinaus ist der Betrieb für seine hochwertigen Produkte und die individuelle Kundenberatung bekannt. Der Auslandsanteil des Unternehmens konnte in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut werden. Das Unternehmen hat einen patentierten Faltkorpus entwickelt, der in einem speziellen Verfahren gefertigt und hochwertig verleimt wird. Durch diesen besonderen Korpus erhalten die Schränke eine besondere Stabilität und Langlebigkeit. Die Produktion der Küchen erfolgt ausschließlich in Deutschland (Warendorf). Der Vertrieb der Küchen erfolgt sowohl bundesweit als auch mit zunehmender internationaler Tendenz.

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