Pressemitteilungen

15.10.2019 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
Textileinzelhändler G-fashion saniert sich in Eigenverwaltung

- Verfahren in Eigenverwaltung am 1. Oktober 2019 eröffnet

- Drei Gesellschaften von der Antragstellung betroffen

- PLUTA-Sanierungsexperten begleiten Verfahren als Sachwalter

Bayreuth, 15. Oktober 2019. Das Amtsgericht Bayreuth hat am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren der G-fashion-Gruppe in Eigenverwaltung eröffnet.

Die G-fashion-Gruppe, die im stationären Textilhandel tätig ist, besteht aus drei Gesellschaften: der G-fashion Goldberg GmbH, der Argo Textilfacheinzelhandel GmbH sowie der Arac GmbH. Die in Bindlach bei Bayreuth ansässige Unternehmensgruppe betreibt insgesamt zehn Filialen unter den Marken wie u.a. „G-fashion“ und „G-point“ in Coburg, Schweinfurt, Regensburg, München, Bayreuth und Erlangen, sowie einen Lagerverkauf am Unternehmenssitz in Bindlach. In den Geschäften an attraktiven Standorten erhalten die Kunden die neuesten Trends von diversen angesagten Marken, sowie eine persönlich abgestimmte Beratung. Für die Kunden hat das eingeleitete Insolvenzverfahren keine Auswirkungen. Insgesamt beschäftigt der Modehändler derzeit rund 90 Mitarbeiter.

Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Die Unternehmensgruppe hatte im Juli 2019 einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund hierfür waren Liquiditätsschwierigkeiten. Das Amtsgericht Bayreuth ordnete das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung an und bestellte Ulrich Pfeifer für die Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Peter Roeger für die G-fashion Goldberg GmbH und Holger Christian Buehler für die Arac GmbH als vorläufige Sachwalter.

Die drei erfahrenen PLUTA-Sanierungsexperten sind mit Beschluss vom 1. Oktober 2019 als gerichtlich bestellte Sachwalter tätig und begleiten das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

Unterstützt wird die Geschäftsführung während des Eigenverwaltungsverfahrens auch weiterhin von Rechtsanwalt Gunther Neef von der Kanzlei Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist als Sanierungsgeschäftsführer im Verfahren tätig. Der Geschäftsbetrieb läuft seit der Antragstellung vollumfänglich weiter.

Sanierungskonzept erstellt

In den vergangenen Wochen analysierte die Geschäftsführung die Kosten- und Erlösstruktur und erstellte ein Sanierungskonzept. „Wir werden das Unternehmen auf die zukünftigen Herausforderungen ausrichten. Hierbei ziehen wir unter anderem auch einen strategischen Partner in Betracht“, so die Geschäftsführer Heike Goldberg und Orhan Arac. Ein Investorenprozess, der von Dr. Michael Saatmann von der Intrion Gesellschaft für Managementberatung mbH begleitet wird, wurde bereits eingeleitet.

Die Geschäftsführung steht mit den Gläubigern der Unternehmensgruppe im engen Austausch. „Vermieter und Lieferanten halten dem Unternehmen die Treue. Sie haben ihre Unterstützung zugesichert. Auch die Mitarbeiter sind hoch motiviert. Das sind gute Voraussetzungen für die kommenden Wochen“, sagt PLUTA-Anwalt Roeger.

Über das Verfahren

Die Eigenverwaltung bietet dem Unternehmen Planungssicherheit und berücksichtigt gleichzeitig die Interessen der Gläubiger. Das Unternehmen darf, unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten und unter Aufsicht eines Sachwalters, die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens im Amt.

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