Pressemitteilungen

14.10.2016 | PLUTA und Mönning & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Haugg Industriekühler - Gläubiger nehmen Sanierungsplan an

· Gläubiger haben auf der vom Gericht einberufenen Versammlung den Insolvenzplan von Haugg Industriekühler ohne Gegenstimme angenommen. Laut Sanierungsexperte Professor Rolf-Dieter Mönning erhalten Gläubiger bis zu 50 Prozent auf ihre Forderung.

· Haugg Industriekühler gilt nach Umsetzung des Plans als saniert. Der Produktionsstandort in Sulz bleibt erhalten, 54 Arbeitsplätze sind gesichert, weiteren 26 Beschäftigten wurde ein Angebot zum Wechsel in eine Transfergesellschaft gemacht.

· Wie bereits im Sommer angekündigt, konzentriert sich das Unternehmen künftig auf die Entwicklung und Produktion von Kleinserien und Spezialanfertigungen. Die Produktion von mittleren Serien wird über strategische Partnerschaften abgedeckt.

Rottweil/Sulz 13. Oktober 2016. Die Gläubiger der Haugg Industriekühler GmbH aus Sulz am Neckar haben auf der vom zuständigen Amtsgericht Rottweil einberufenen Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens ohne Gegenstimme zugestimmt. Zuvor hatte bereits das Amtsgericht den Plan angenommen.

Nach Umsetzung des Plans, den die Geschäftsführung mit Unterstützung der Sanierungsexperten Claus Nürnberg, geschäftsführender Gesellschafter der Eisele & Degen Consulting GmbH, und Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning sowie dem vom Gericht bestellten Sachwalter Michael Pluta erarbeitet hat, gilt das Unternehmen als saniert. Nach Fälligkeit der Ausschüttungen am 30. November kann das Gericht das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung über Haugg Industriekühler aufheben. Damit wird Mitte Dezember gerechnet.

„Dieser Erfolg war nur durch eine sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich“, sagt Mönning, von der Kanzlei Mönning & Partner, der das Verfahren maßgeblich geführt hat. „Es zeigt, dass ein gut vorbereitetes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung, eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung von Unternehmen sein kann“. „Der Plan ist alternativlos und berücksichtigt ausgewogen sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Belange der Gläubiger und der Beschäftigten, die jetzt eine klare Perspektive haben“, sagt Sachwalter Michael Pluta.

Auch die Gläubiger profitieren von diesem Verfahren. Je nach Rang erhalten sie zwischen 15 und 50 Prozent ihre berechtigten Forderungen. Dies liegt deutlich über der durchschnittlichen Gläubigerquote in Deutschland.

Laut Sanierungsplan wird der Standort in Sulz am Neckar weiter geführt und 54 Arbeitsplätze wurden gesichert. Das Unternehmen wird sich künftig auf die Produktion von Kleinserien und Spezialanfertigungen von Wärmetauschern konzentrieren. Die Produktion mittelgroßer Serien wird über strategische Partnerschaften abgedeckt werden. Haugg verfügt über ein globales Netzwerk mit Thermomanagementspezialisten unterschiedlichster Spezialisierung.

Die hauseigenen Entwicklungskompetenzen werden ausgebaut. In Kooperation mit öffentlichen Forschungseinrichtungen werden Wärmetauscher für neue Anwendungsfelder entwickelt. Der erste Serienauftrag zur Kühlung eines reinen Elektrofahrzeugs wurde gerade durch die Haugg Gruppe ausgeliefert.

Aufgrund der Situation waren Personalanpassungen unvermeidlich. Diese werden jedoch sozial abgefedert, denn 26 Beschäftigte erhalten das Angebot in eine Transfergesellschaft zu wechseln, von der sie mindestens 6 und maximal 12 Monate angestellt und auf neue berufliche Herausforderungen vorbereitet werden.

Die Verantwortlichen von Haugg Industriekühler hatten Mitte April 2016 beim zuständigen Amtsgericht in Rottweil einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben und der Geschäftsführung Rechtsanwalt Michael Pluta zunächst als vorläufigen Sachwalter und mit Eröffnung des Verfahrens im Juli 2016 als Sachwalter zur Seite gestellt. Gemeinsam mit denen von Haugg beauftragten Sanierungsexperten Claus Nürnberg von Eisele und Degen sowie Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning von Mönning & Partner, wurde der Geschäftsbetrieb des Unternehmens fortgeführt und die Restrukturierung vorangetrieben.

Dem jetzt von allen Seiten angenommene Sanierungsplan waren unter anderem intensive Verhandlungen mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat über einen Sanierungstarifvertrag und Interessensausgleich vorangegangen. Nach Ansicht von Mönning schafft der Sanierungsplan eine gesunde Basis für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Dies sieht auch Sachwalter Michael Pluta so, der das Unternehmen nun so aufgestellt sieht, dass es Gewinne erzielen kann.

Über Haugg Industriekühler

Die in Sulz am Neckar produzierten Wärmetauscher regulieren die Betriebstemperaturen in Kompressoren, Vakuumpumpen und Hydraulikaggregaten, Bussen, Lokomotiven und Schiffen, Kranwagen und Traktoren sowie darüber hinaus in weiteren Bau- und Landmaschinen. Mit etwa 80 Beschäftigten erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Jahresumsatz von 8 Millionen Euro.

Haugg Industriekühler gehört zur Haugg-Gruppe mit Sitz in Aachen, die sich auf Produktion und Vertrieb von Kühlsystemen spezialisiert hat. Der Jahresumsatz der Gruppe beträgt 75 Millionen Euro.

Über ein Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass ein ausgewiesener Experte dem Unternehmen attestiert, dass lediglich eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und dass das Unternehmen reale Sanierungschancen hat. Das Unternehmen kann dann in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorbereiten. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „Sachwalter“ zur Seite gestellt, der die Geschäftsleitung begleitet und im Sinne der Gläubiger unterstützt. Wie in einem Regelverfahren auch, wird das Verfahren in der Regel nach spätestens drei Monaten eröffnet. In einer bestimmten Frist müssen dann die Verantwortlichen des Unternehmens einen Insolvenzplan bei Gericht einreichen, der danach auch den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Neben dem Sanierungskonzept enthält der Plan auch eine Quotenregelung auf berechtigte Ansprüche der Gläubiger.

Über den vorläufigen Sachwalter Michael Pluta und den Sanierungsexperten Rolf-Dieter Mönning

Rechtsanwalt Michael Pluta und Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning sind Mitglieder im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln. Mehr Information: www.gravenbrucher-kreis.de.

Über Eisele & Degen Consulting GmbH

Eisele & Degen Consulting GmbH ist seit über 20 Jahren spezialisiert auf vorinsolvenzliche Sanierung und laufende Insolvenzverfahren. In der operativen Sanierung und Restrukturierung mittelständischer und großer Unternehmen übernehmen sie das Interimsmanagement bzw. die Organstellung.

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