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17.08.2015 | Pöllmann Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Bayerische Gärtnerei-Genossenschaft meldet Insolvenz an

Geschäftsbetrieb wird bis auf Weiteres fortgesetzt / Vorläufiger Insolvenzverwalter in Verhandlungen mit Kaufinteressenten

München, 17. August 2015 – Die Bayerische Gärtnerei-Genossenschaft e.G. hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte die zuständige Richterin den Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Hanns Pöllmann. Wie Pöllmann mitteilt, prüfe er derzeit zusammen mit seinem Team um Rechtsanwalt Christoph Sorg alle in Frage kommenden Sanierungsmöglichkeiten und versuche, den Geschäftsbetrieb fortzuführen.

Das mittelständige Großhandelsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München beliefert seit 1928 den Fachhandel in Bayern mit Floristik- und Gartenbaubedarf. Die Genossenschaft beschäftigt 25 Mitarbeiter. In der Zentrale in Aschheim und im Blumengroßmarkt München betreibt die Gärtnerei-Genossenschaft jeweils einen Abholmarkt.

Das Geschäft des Unternehmens ist seit Jahren rückläufig. Dies wird in erster Linie auf das veränderte Kaufverhalten zurückgeführt: Wie eine Studie 2013 zeigte, kaufen immer weniger Verbraucher Blumen und Pflanzen. Discounter, Tankstellen, Bau- und Supermärkte kommen als Konkurrenz hinzu. Die Folge: Auch der Bedarf der Floristen an Zubehör, das über die Gärtnerei-Genossenschaft bezogen wird, sinkt.

„Wir prüfen sämtliche in Frage kommenden Ansprüche und stehen in Verhandlungen mit branchenkundigen Kaufinteressenten“, so Pöllmann zum aktuellen Stand. Die Lohnfortzahlung für die Beschäftigten sei derzeit bis Oktober durch die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt. Zu den Chancen für den langfristigen Erhalt des Unternehmens könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Aussage getroffen werden.

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