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14.10.2013 | Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Zwei Jahre nach der Insolvenz - Autohaus Morigl-Beschäftigte erhalten Abfindung

München, 11.10.2013

Rund 50 Jahre zählte das Autohaus Morigl in Germering im Westen Münchens zu den etablierten Autohäusern. Vor zwei Jahren kam es zur Insolvenz der Autohaus Morigl GmbH. Dem Münchner Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann gelang es, den Betrieb zu sanieren und an die Autohaus Karl Moser GmbH aus Puchheim zu verkaufen. Von den damals 52 Beschäftigten konnten 14 Mitarbeiter nicht übernommen werden. Diese erhalten nun – früher als geplant – Ende Oktober ihre vollen Abfindungen.

Etwa 50 Jahre war das Autohaus Morigl in Germering als einer der großen Volkwagen- und Audi-Händler im Münchner Umland bekannt. Im Mai 1995 verstarb der Firmen-gründer und Chef des Unternehmens Hans Morigl. Seine Erben führten den Betrieb zunächst selbst weiter, bis sie die Gesellschaft 2005 verkauften. In der Folge kam es zur Krise. Ende August 2011 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Morigl GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Sachverständigengutachten wies eine Liquiditätslücke von über zwei Millionen Euro aus.

Dem vom Gericht bestellten Münchner Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann, der schon zahlreiche Insolvenzen im Automobilbereich betreut hat, gelang es in der Folge, das Unternehmen zu sanieren und zum 01.10.2011 an einen Wettbewerber, die Autohaus Karl Moser GmbH aus dem benachbarten Puchheim, zu verkaufen. Im Zuge der Sanierung musste seinerzeit einer der beiden Betriebsteile, der im nördlich der Landsberger Straße gelegenen Altgebäude untergebracht war, geschlossen werden. Der Betrieb im Neugebäude südlich der Landsberger Straße wurde dagegen ausgebaut. Pohlmann sah damals in der Autohaus Karl Moser GmbH den „idealen Nachfolger für den Standort“. Von den damals 53 Beschäftigten verloren jedoch 14 im Zuge der Sanierung und teilweisen Standortschließung ihren Arbeitsplatz. „Wir haben damals intensive und sehr konstruktive Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft geführt“, sagt Pohlmann. Allen Beteiligten sei die Notwendigkeit der Verringerung der Arbeitsplätze klar gewesen, wollte man den Betrieb zu erhalten versuchen und dabei den absoluten Großteil der Arbeitsplätze retten. „Wir konnten am 20. Juli 2011 einen Interessenausgleich mit Sozialplan abschließen, der den Weg zu einer erfolgreichen Sanierung bereitet hat“, sagt Pohlmann. Der Sozialplan sehe ein Abfindungsvolumen in Höhe des 1,5-fachen Bruttomonatsgehalts aller vom Sozialplan erfassten Mitarbeiter vor. Dass es nun zur vollständigen Auszahlung der Abfindungen komme, zumal bereits zwei Jahre nach der Insolvenz, sieht Pohlmann als Erfolg seiner Arbeit. Denn das Insolvenzrecht beschränke die Sozialplanansprüche auf maximal ein Drittel der Summe, die ohne einen Sozialplan für die Verteilung auf die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Bei Abschluss des Sozialplans sei überaus fraglich gewesen, in welcher Größen-ordnung letztlich tatsächlich Zahlungen auf die Sozialplanforderungen entfallen würden. Zudem hätten die Beteiligten seinerzeit mit Zahlungen erst mit Verfahrensabschluss gerechnet, der sich jedoch noch länger hinziehen dürfte. „Aufgrund der bereits bislang im Verfahren erzielten Massezuflüsse steht bereits fest, dass wir die Sozialplanforderungen in voller Höhe werden befrieden können“, sagt Pohlmann. „Es gibt daher keinen Grund, die damaligen Arbeitnehmer länger auf ihre Abfindungen warten zu lassen.“, so Pohlmann weiter. Derzeit würden die individuellen Sozialplanansprüche, die sich unter anderem nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten richteten, berechnet und die Lohnabrechnungen erstellt.

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