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04.07.2014 | RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE | Mitteilung der Pressestelle
INSOLVENZVERFAHREN ÜBER DAS VERMÖGEN DER BÄCKEREI MANTEI KG BEENDET - GLÄUBIGER STIMMEN DEM INSOLVENZPLAN ZUR ERHALTUNG UND FORTFÜHRUNG DES UNTERNEHMENS ZU

Heidelberg, 02.07.2014

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Mantei KG haben die Gläubiger beim heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin dem am 20. Mai 2014 vom Insolvenzverwalter RA Gordon Rapp beim Amtsgericht Heidelberg eingereichten Insolvenzplan zugestimmt. Damit konnte das Fortbestehen des Unternehmens gesichert und 142 Arbeitsplätze erhalten werden.

Am 07.08.2012 hatte die Geschäftsführung der Bäckerei Mantei KG beim Amtsgericht Heidelberg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. RA Gordon Rapp wurde zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und dann mit Beschluss vom 01.11.2012, mit dem das Insolvenz-verfahren eröffnet wurde, zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bäckerei Mantei KG bestellt. In der Gläubigerversammlung vom 23.01.2013 beschlossen die Gläubiger die Fortführung des Unternehmens und beauftragten RA Gordon Rapp mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans.

Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Ge-schäftsbetrieb aufrechterhalten zu können und die Sanierungschancen zu wahren. So wurden mit den Kreditinstituten, den Lieferanten sowie den Vermietern intensive Gespräche geführt, um die Unternehmensfortführung zu ermöglichen. Darüber hinaus konnten über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ab dem ersten Tag die Löhne und Gehälter für den Zeitraum des Insolvenzeröff-nungsverfahrens gesichert werden.

Während der gesamten Dauer der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren von nahezu zwei Jahren wurde bereits eine Vielzahl der zur langfristigen Sanierung notwendigen Maßnahmen umgesetzt. So wurden u.a. die Filialen neu strukturiert, unrentable Filialen geschlossen und durch neue Standorte in besserer Lage ersetzt, die Logistik optimiert und ein neues Werbekonzept einge-führt.

Mit dem nunmehr beschlossenen Insolvenzplan wurden folgende Ziele erreicht:

- Erhaltung und Fortführung des schuldnerischen Unternehmens unter Berücksichtigung der Gläu-bigerinteressen und Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze

- Finanzwirtschaftliche Reorganisation unter Zustimmung der Gläubiger bei einer quotalen Befrie-digung

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