Pressemitteilungen

08.03.2017 | Reinhardt & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Handschuhmacher Feinkost stellt Insolvenzantrag

- Auf Antrag des thüringischen Convenience-Food-Herstellers ordnet Amtsgericht Meiningen vorläufiges Insolvenzverfahren an

- Für die beiden Gesellschaften des Nahrungsmittel-Produzenten hat das Gericht Volker Reinhardt und Dr. Martin Linsenbarth aus der Kanzlei Reinhardt & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Sachverständigen bestellt

- Produktion und Lieferung wird bei gleicher Qualität aufrechterhalten, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter gesichert

Möhra (Thüringen), 07.03.2017. Die Handschuhmacher Feinkost GmbH & Co. KG steht unter Insolvenzschutz. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am 24.02.2017 durch den Geschäftsführer des Lebensmittelproduzenten, Peter Handschuhmacher, gestellt worden, um das in Schieflage geratene Unternehmen unter dem besonderen Schutz der Insolvenzordnung zu stabilisieren und zukunftsfähig auszurichten.

Das Gericht hat nun das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet und die Erfurter Rechtsanwälte Volker Reinhardt und Dr. Martin Linsenbarth der Kanzlei Reinhardt & Kollegen als vorläufige Insolvenzverwalter bzw. Sachverständige bestellt. Reinhardt ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Handschuhmacher GmbH & Co. KG, Dr. Linsenbarth ist Sachverständiger der Handschuhmacher GmbH, als Komplementärin der Handschuhmacher GmbH & Co. KG.

Die Sanierungsexperten haben bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt und sind derzeit vor Ort im Unternehmen, um sich einen Überblick über die vorhandenen Sanierungsperspektiven zu verschaffen. Dazu Volker Reinhardt:

„Wir haben Forderungen realisiert und so Liquidität für die Weiterbelieferung geschaffen. die Auszahlung der Löhne und Gehälter ist im Antragsverfahren über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt. So können alle Kunden mit allen Produkte und Leistungen in Handschuhmacher-Qualität weiterbeliefert werden.“

Erklärtes Sanierungsziel von Reinhardt ist die Fortführung des Unternehmens mit allen Arbeitsplätzen. Dieses Ziel müsse nun mit den Anforderungen der Insolvenzordnung und möglichen Sanierungsansätzen in Einklang gebracht werden, so Reinhardt.

Es wurde bereits ein Investorenprozess gestartet, damit das Unternehmen mit einem neuen Investor wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden kann, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit.

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