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17.03.2020 | SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ | Mitteilung der Pressestelle
SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ berät langjährigen Vorstandsvorsitzenden von Bilfinger bei Abwehr von Organhaftungsansprüchen

Bilfinger verständigt sich gegen eine Zahlung der D&O Versicherer im Vergleichsweg auf Erledigung sämtlicher gegen ihren langjährigen Vorstandsvorsitzenden, Herbert Bodner, und andere Vorstandsmitglieder geltend gemachten Organhaftungsansprüche.

Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hatte im Jahr 2018 gegen Bodner und elf weitere Mitglieder des Vorstandes Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen ComplianceManagement-Systems gestellt. Die gegenüber Bodner geltend gemachten Ansprüche beliefen sich auf rund EUR 79 Mio. Gegen einzelne Vorstände hatte Bilfinger zudem Ansprüche in Höhe von weiteren EUR 32 Mio. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mauell-Gruppe erhoben.

Bodner war im Zeitraum von 1999 bis Juni 2011 und von 2014 bis 2015 Vorsitzender des Vorstands der Bilfinger SE und als solcher für Compliance auch ressort-verantwortlich. Er und die weiteren in Anspruch genommenen Vorstandsmitglieder haben die Ansprüche und die von Bilfinger behaupteten Sorgfaltspflichtverletzungen stets zurückgewiesen. Ein Rechtsstreit wurde nun durch einen zwischen Bilfinger, den Vorstandsmitgliedern und den D&O-Versicherern geschlossenen Vergleich abgewendet. Als Gegenleistung für die Erledigung der geltend gemachten Ansprüche im Gesamtbetrag von EUR 111 Mio. erhält Bilfinger von den D&O-Versicherern eine Zahlung von insgesamt EUR 16,75 Mio. Ein Eigenbeitrag von Bodner ist nicht vorgesehen.

Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der für den 23. April 2020 einberufenen Hauptversammlung der Bilfinger SE.

Das SZA-Team bestand aus den Partnern Dr. Stephan Brandes und Dr. Jonas Fischbach.

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