Pressemitteilungen

25.01.2018 | SP!ES Restrukturierung und Kebekus & Zimmermann | Mitteilung der Pressestelle
Walzenwerk Jülke Lobberich - Fortbestand des Unternehmens gesichert

- Sanierung über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung war erfolgreich. Investor steigt ein.

- Insolvenzplan von Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt

- Traditionsbetrieb bleibt mit allen 44 Arbeitsplätzen am Standort in Nettetal erhalten

Nettetal, 24. Januar 2018. Der Fortbestand des Nettetaler Walzenwerkes ist gesichert. Nachdem das Unternehmen ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt hatte, um das Walzenwerk über einen Insolvenzplan sowohl in finanzwirtschaftlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen, erfolgte nunmehr der Einstieg der Kairos Industries AG. Grundlage dafür war der vom Dresdner Rechtsanwalt Jörg Spies von SP!ES Restrukturierung vorgelegte Insolvenzplan, der die Umwandlung des Walzenwerkes durch die Ausgliederung der Geschäftsbereiche Gießerei und Walzendreherei auf das hierzu gegründete Tochterunternehmen „Walzenwerk Nettetal GmbH“ vorsah. Im Anschluss daran erfolgte der Verkauf des Unternehmens an die Kairos 3. Beteiligungsgesellschaft mbH.

Eine Entschuldung des insolventen Unternehmens durch einen Forderungsverzicht der Gläubiger hätte zwar die Insolvenzgründe der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beseitigt, jedoch eine nicht tragbare Steuerlast zur Folge gehabt, da der Bundesfinanzgerichtshof die bisherige Praxis, aufgrund des sogenannten Sanierungserlasses der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2003 „Buchgewinne“ nicht zu besteuern, für rechtswidrig erklärt hat. Das als Reaktion auf diese sanierungsgefährdende Rechtsprechung verabschiedete Gesetz, welches Sanierungsgewinne für steuerfrei erklärt, kann jedoch noch nicht in Kraft treten, weil die Prüfung durch die EU-Kommission, ob der Verzicht eine unzulässige Beihilfe des Staates zugunsten von Unternehmen darstellt, noch nicht abgeschlossen ist. Bis dahin gilt für Sanierungsgewinne, dass diese grundsätzlich besteuert werden.

Um dennoch die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze sicherzustellen, nutzte Sanierungsexperte Spies eine Option des seit 2013 geltenden Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). So wurden aus dem Vermögen der insolventen Gesellschaft die Unternehmensbereiche Gießerei und Walzendreherei mit allen Aktiva, jedoch nur einem Teil der Passiva, als Gesamtheit in Anwendung der §§ 152ff., 123ff. UmwG im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Walzenwerk Nettetal GmbH übertragen. Die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge stellt sicher, dass existenznotwendige Betriebsgenehmigungen erhalten bleiben. Indem der Insolvenzplan als sogenannter verfahrensbegleitender Insolvenzplan eine Ausgliederung zur Aufnahme durch eine GmbH mit anschließender Anteilsübertragung regelt, zeigt der Planverfasser Rechtsanwalt Jörg Spies zugleich neue Optionen der Unternehmenssanierung auf. „Der Lösungsansatz zeigt das große Gestaltungspotenzial der Insolvenzordnung, welches mit dem ESUG im Sinne eines Sanierungs- und Restrukturierungsgesetzes noch erweitert wurde“, “ kommentiert Rechtsanwalt Jörg Spies die Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister.

Sanierungsexperte Spies von SP!ES Restrukturierung war vom Unternehmen zum weiteren Geschäftsführer berufen worden und unterstützt als Eigenverwalter das Walzenwerk auf dem Weg der Restrukturierung. Ihm zur Seite gestellt hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus & Zimmermann, Düsseldorf, der zum Sachwalter bestellt wurde.

Eigenverwalter Spies und Sachwalter Kebekus konnten den Geschäftsbetrieb des Walzenwerks bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren stabilisieren und führten ihn seit Antragsstellung im Januar 2016 ohne Einschränkungen fort.

Hintergrund

Das Unternehmen sah bei Antragstellung das Risiko einer existenzbedrohenden Krise auf sich zukommen, deren Ursachen in der seinerzeitigen rückläufigen Entwicklung der Absatzmärkte begründet waren. Dem dadurch bedingten Umsatzrückgang ist das Unternehmen bereits zum Teil durch Kostensenkungsmaßnahmen begegnet. Weitere erforderliche Anpassungen im Personalbereich konnten jedoch außerhalb eines förmlichen Verfahrens, insbesondere wegen der damit verbundenen Kosten, nicht dargestellt werden. Daher haben sich die Geschäftsführer und Gesellschafter entschieden, den Hindernissen, die einer Sanierung außerhalb eines förmlichen Verfahrens entgegenstehen, über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan zu begegnen. Zugleich sollten die Voraussetzungen für eine Beteiligung von Investoren geschaffen werden.

Über Walzenwerk Jülke Lobberich Eins GmbH & Co. KG

Die Walzenwerk Jülke Lobberich Eins GmbH & Co. KG fertigt und veräußert Bauteile und Spezial-Walzen für Stahlunternehmen, insbesondere für Rohrproduzenten.

Die Produkte werden wegen der hohen Qualität weltweit eingesetzt. Das Unternehmen verfügt exklusiv über ein patentiertes Herstellungsverfahren. Die Walzenwerk Jülke Lobberich Eins GmbH & Co. KG operiert vom Standort in Nettetal aus und hatte bei Insolvenzantragstellung etwa 60 Beschäftigte.

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