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08.04.2019 | SchoofsPartner / energycoop eG | Mitteilung der Pressestelle
SchoofsPartner / energycoop: energycoop eG (Osnabrück) stellt Antrag für ein Insolvenzverfahren

- Strom- und Gaslieferung für Kunden über Ersatzversorgung weiterhin gesichert

Osnabrück. 7. April 2019. Steigende Energiebeschaffungspreise bei Strom und Gas bei fixierten Absatzverträgen haben zu erheblichen Kostensteigerungen beim Energieunternehmen energycoop eG (Osnabrück) geführt. Deshalb haben die Vorstände Michael Scherer und Katrin Meyer entschieden, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück zu stellen. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Belieferung mit Strom und Gas an die Kunden der energycoop musste zeitgleich zum 4. April eingestellt werden. Über die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorgers ist die Belieferung der Kunden im Bereich Niederspannung/Niederdruck weiterhin sichergestellt. Diese Grundversorgung erfolgt jedoch nicht unter den bisherigen Tarifen der energycoop, sondern unter den Konditionen des jeweiligen Grundversorgers. Kunden und Mitglieder können sich über die Internetseite www.ecoop.de ab Montag 8. April zu den wichtigsten Fragen informieren. Die Kunden werden zudem persönlich von der energycoop informiert und erhalten ein Informationsblatt, das die wichtigsten Fragen zum Verfahren und den weiteren Maßnahmen beinhaltet. Weitergehende Kundenanfragen an energycoop und die vorläufige Insolvenzverwalterin können zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantwortet werden.

Eine Fortführung der Belieferung war nicht mehr möglich, da mit Einleitung der Insolvenz gesteigerte Sicherungsbedürfnisse der beteiligten Lieferanten und Banken, wie beispielsweise Vorkassezahlungen und Sicherheitsleistungen, nicht mehr erfüllt werden konnten.

energycoop ist ein genossenschaftlicher Energieversorger, der bundesweit rund 43.000 Kunden mit Strom und Gas versorgt hat. Die Kunden sind in der Regel zugleich Mitglieder der Genossenschaft und damit Eigentümer ihres Energieversorgers. Arbeitnehmer sind vom Insolvenzverfahren nicht betroffen, da die energycoop keine Mitarbeiter beschäftigt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei Schoofs Partner aus Osnabrück bestellt. „Kunden können aktuell nichts machen. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, so dass noch keine Forderungen angemeldet werden können. Oberste Priorität ist es nun, die Kundenkonten abzurechnen, um Klarheit zu schaffen, wo jeder einzelne Kunde steht. Dies kann mehrere Monate dauern, da auf einen Schlag alle Kunden endabgerechnet werden müssen. Es wird also um Geduld der Kunden gebeten“, erklärt Anna Kuleba.

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