Pressemitteilungen

25.03.2019 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Amtsgericht genehmigt Eigenverwaltung bei Lindenfarb

Geschäftsführer Specovius: „Ein solches Verfahren wird nur genehmigt, wenn das Gericht hinreichende Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung sieht“ Dr. Tibor Braun von Illig, Braun und Kirschnek zum vorläufigen Sachwalter bestellt

Aalen. Das Amtsgericht Aalen hat dem Antrag des Automobilzulieferers Lindenfarb Textilveredelung Julius Probst GmbH & Co. KG entsprochen und ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. „Ein solches Verfahren wird nur genehmigt, wenn das Gericht hinreichende Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung sieht“, erklärt der mit der Restrukturierung beauftragte Geschäftsführer, Rechtsanwalt Detlef Specovius von Schultze & Braun.

Bei einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter, der das Verfahren für die Gläubiger begleitet und überwacht. Das Amtsgericht Aalen bestellte am Dienstag den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun von Illig, Braun und Kirschnek zum vorläufigen Sachwalter.

Lindenfarb hatte am Montag nach einem deutlichen Auftragsrückgang ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Mit rund 300 Mitarbeitern ist Lindenfarb Europas größter Dienstleister im Bereich der Textilveredelung.

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