Pressemitteilungen

12.12.2013 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Geschäftsbetrieb der Bühlertann Metall GmbH läuft trotz Insolvenzantrag uneingeschränkt weiter

Bühlertann. Nach dem Insolvenzantrag der Bühlertann Metall GmbH vom Mittwoch läuft der Geschäftsbetrieb in dem Unternehmen uneingeschränkt weiter. Das betont der vom Amtsgericht Heilbronn bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Haffa von Schultze & Braun. Die Löhne und Gehälter der rund 50 Arbeitnehmer sind durch das Insolvenzgeld bis Ende Januar abgesichert.

„Oberste Priorität hat nun, dass bei der Bühlertann Metall GmbH der Geschäftsbetrieb ganz normal weiterläuft. Dafür führen wir derzeit Gespräche mit allen Beteiligten“, erklärte Haffa. Außerdem verschafft sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und prüft mögliche Sanierungsoptionen. Dabei wird er unterstützt von der Wirtschaftskanzlei Beigel, Petermann & Partner mit Sitz in Biberach an der Riß.

Zusammen mit den renommierten Beratern ist er bereits zu einer ersten, positiven Einschätzung gelangt: „Wir sind überzeugt, dass nach dem Abbau finanzieller Altlasten ein kostendeckender Betrieb des Unternehmens möglich ist. Die Bühlertann Metall GmbH ist mit ihren Produkten und ihrem Leistungsangebot gut im Markt präsent, wir können auf intakte Beziehungen zu Lieferanten und Kunden zurückgreifen.“

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