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22.06.2018 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Michael Bubolz GmbH - Sanierung in Eigenverwaltung

Mit dem Sanierungsverfahren soll die Gesellschaft neu aufgestellt werden Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter

Sanierungsexperten Stefan Ludwig und Detlef Specovius von Schultze & Braun unterstützen Geschäftsleitung bei der Sanierung

Amtsgericht Syke stimmt Antrag auf Eigenverwaltung zu und bestellt Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WillmerKöster zum vorläufigen Sachwalter

Stuhr. Der Automobilzulieferer Michael Bubolz GmbH mit Sitz in Stuhr will sich in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung restukturieren. Einen entsprechenden Antrag stellte das Unternehmen beim Amtsgericht Syke. Das Sanierungsverfahren hat jedoch keinen Einfluss auf den normalen Geschäftsbetrieb. „Wir arbeiten ganz normal weiter und werden alle Aufträge absprachegemäß fertigstellen“, betont Geschäftsbeführer Michael Bubolz.

Das Sanierungsverfahren wurde notwendig, nachdem das Unternehmen zuletzt deutliche Auftragsrückgänge bei Bestandskunden zu verzeichnen hatte, die die Gesellschaft nicht durch entsprechendes Neugeschäft kompensieren konnte. „Das Sanierungsverfahren ergänzt die Maßnahmen, die wir in den vergangenen Monaten bereits angestoßen haben und soll dazu dienen, das Gesamtunternehmen neu aufzustellen und optimal für die Zukunft auszurichten. Unser Ziel ist es, dass die Michael Bubolz GmbH ein starker und vertrauenswürdiger Partner für die Kunden bleibt“, erklärt Bubolz.

Die Eigenverwaltung ist ein modernes Instrument der Insolvenzordnung, das die Sanierung von Unternehmen deutlich erleichtert. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und kann weiter uneingeschränkt agieren. Damit wird das Verfahren für alle Beteiligten berechenbarer. Die Michael Bubolz GmbH wird dabei von einem Team um die Sanierungsexperten Stefan Ludwig und Detlef Specovius von Schultze & Braun unterstützt. Specovius ist Spezialist für Eigenverwaltungen und betreute in operativer Funktion unter anderem die Sanierungen des Automobilzulieferers SaarGummi sowie der Werkstattkette ATU. Zusätzlich bestellte das Amtsgericht Syke Rechtsanwalt Dr. Malter Köster aus der Kanzlei WillmerKöster zum vorläufigen Sachwalter.

„Sowohl von Seiten der Belegschaft als auch von unseren Kunden und Lieferanten haben wir Unterstützung für unseren Sanierungkurs erfahren. Das macht uns zuversichtlich, dass wir das Verfahren erfolgreich nutzen können, um mit der Michael Bubolz GmbH wieder voll durchstarten zu können“, sagt Bubolz. Die Michael Bubolz GmbH ist ein mittelständischer Familienbetrieb der Automobilzulieferindustrie. Das Unternehmen produziert Bauteile für die Fahrwerks- und Lenkungstechnik sowie Bauteile für Hydraulik, Armaturen und Apparatebau in Serienfertigung. Das Unternehmen mit Sitz im niedersächsischen Stuhr nahe Bremen beschäftigt rund 70 Mitarbeiter und erwirtschaftet rund 12 Millionen Euro Umsatz.

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