Pressemitteilungen

06.12.2013 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff können auf Kompensationszahlungen hoffen

New York/Achern. Am 11. Dezember jährt sich zum fünften Mal der Tag, an dem der Fall des prominenten US-Anlagebetrügers Bernard L. Madoff weltweit für Schlag-zeilen sorgte. Der Wertpapierhändler und langjährige Aufsichtsrat der New Yorker Technologiebörse Nasdaq hatte über Jahre hinweg mit einem gigantischen Schnee-ballsystem seine Anleger um insgesamt rund 50 Milliarden Dollar betrogen und wur-de deshalb zu 150 Jahren Haft verurteilt. Der Fall Madoff gilt als einer der größten Betrugsfälle in den USA. Die Opfer des Anlagebetrügers können sich nun aber Hoff-nung machen, einen Teil ihres Geldes wiederzusehen.

„Das US-Justizministerium hat einen Fonds für Madoff-Geschädigte aufgelegt, die ihr Geld bei Madoff investiert hatten, entweder direkt oder aber indirekt – beispielsweise über Fonds“, berichtet Annerose Tashiro, Rechtsanwältin und Leiterin des Cross-Border-Teams bei Schultze & Braun. Insgesamt 2,35 Milliarden Dollar stehen zur Ausschüttung zur Verfügung. Auch viele Deutsche sollen Gelder bei Madoffs Invest-ment Securities LLC angelegt haben. „Wichtig ist, dass Madoff-Opfer nachweisen können, dass sie eigenes Geld verloren haben“, erklärt Tashiro. „Ansonsten können sie von der Ausschüttung nicht profitieren.“

Madoff-Geschädigte sollten deshalb schnell aktiv werden und anwaltliche Hilfe in An-spruch nehmen. „Anleger können nur in einem begrenzten Zeitraum ihre offenen Forderungen gegenüber dem US-Justizministerium anzeigen“, warnt Tashiro. Die Ausschlussfrist läuft noch bis zum 28. Februar 2014.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren