Pressemitteilungen

17.12.2012 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Steuerexperte - Selbstanzeige bleibt der einzige Weg

Achern. Nach dem Scheitern des geplanten Steuerabkommens mit der Schweiz rät Arno Abenheimer, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Schultze & Braun in Achern, betroffenen Anlegern weiterhin zur Selbstanzeige. „Die Chance auf eine nachträgliche und anonyme Besteuerung von Kapitaleinkünften durch das Abkommen ist vertan“, so Abenheimer. „Wenn reiner Tisch gemacht werden soll, ist die Selbstanzeige das Mittel der Wahl.“

Das geplante Steuerabkommen hatte vorgesehen, dass Kapitaleinkünfte auf Vermögen, das deutsche Anleger vor den heimischen Finanzämtern bei Schweizer Banken versteckt halten, pauschal besteuert werden sollten. „Der Charme dieser Lösung hätte darin gelegen, dass Vermögen eben anonymisiert besteuert worden wären“, erklärt Abenheimer. „Dieser Weg ist nach dem Scheitern des Abkommens verbaut.“ Wer straffrei bleiben wolle, müsse sich daher selbst anzeigen.

Dafür muss der Anleger seine Kapitaleinkünfte aus einem Zeitraum von bis zu zwölf Jahren sorgfältig ermitteln und dem Finanzamt anzeigen, erklärt der Experte. Oft helfe die Bank dabei. Auf dieser Grundlage setze das Finanzamt eine Steuer fest, die der Anleger fristgerecht bezahlen muss. „Die Regeln zur Selbstanzeige sind verschärft worden. Deshalb sollte der Anleger unbedingt darauf achten, dass sämtliche Einkünfte aus den fraglichen Zeiträumen erklärt werden“, betont Abenheimer.

Für die Vorbereitung einer Selbstanzeige ist die Mitwirkung eines Fachmanns unabdingbar. Der eigene Steuerberater ist nach Ansicht Abenheimers jedoch regelmäßig die falsche Wahl. „Entscheidet sich der Anleger nämlich nach einer Beratung durch den Steuerberater doch gegen eine Selbstanzeige und bestehen die Geldanlagen in der Schweiz fort, müsste der Steuerberater das Mandat niederlegen“, erklärt der Experte. Der Grund: „Ein Steuerberater darf wissentlich keine falschen Steuererklärungen erstellen.“

Pressesprecher: Ingo Schorlemmer

Mail: ISchorlemmer@schubra.de, Telefon: 07841/708-128

Pressemitteilung unter: http://www.schubra.de/de/presseservice/pressemitteilungen.php

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