Pressemitteilungen

03.12.2014 | Siemon Anwaltskanzlei | Mitteilung der Pressestelle
Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des VFC Plauen

Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 2.12.2014 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des VFC Plauen angeordnet und RA Klaus Siemon, Chemnitz, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der neugewählte Vorstand des VFC Plauen hatte zuvor am 01.12.2014 einen Insolvenzeröffnungsantrag beim Amtsgericht Chemnitz wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Der sächsische Traditionsverein hatte sich bereits seit längerer Zeit in einer schweren wirtschaftlichen Krise befunden. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Aufrechterhaltung und Stabilisierung des laufenden Spielbetriebes sowie die nachhaltige Sanierung des Vereins. Eine erfolgversprechende Sanierung ist dabei insbesondere in einem geordneten Insolvenzverfahren möglich. RA Siemon dazu: „Ich sehe gute Aussichten, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und eine nachhaltige Sanierung des Vereins im Insolvenzverfahren an zu streben. Hierbei kommen verschiedene Sanierungsansätze in Betracht, die derzeit intensiv geprüft werden. Wir werden eine sog. Insolvenzgeldvorfinanzierung beantragen, damit die offenen Löhne und Gehälter bezahlt werden können. Das Spiel gegen Zwickau findet am Sonntag selbstverständlich statt“. Es geht um die Erhaltung des Vereins, die alle Verfahrensbeteiligten als Zielstellung haben. Der Verein ist gerade in dieser schwierigen Situation in besonderem Maße auf die weitere Unterstützung der Sponsoren, Gläubiger, Spieler, Mitarbeiter und Fans angewiesen.

VFC Plauen e. V.

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