Pressemitteilungen

21.07.2017 | Stapper Insolvenzverwaltung | Mitteilung der Pressestelle
Jacobi zum vorläufigen Verwalter für den HC Leipzig bestellt

Restrukturierung des vormaligen Bundesligisten HC Leipzig wird mit allen Kräften unter Einbindung möglicher Investoren und Sponsoren zum Erhalt des Handballstandortes Leipzig forciert

Leipzig. Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi aus der Kanzlei STAPPER Insolvenz- und Zwangsverwaltung wurde mit Beschluss vom 19.07.2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der HC Leipzig Bundesliga GmbH bestellt.

Der HC Leipzig spielt seit Jahrzehnten erfolgreich an der Spitze des Frauenhandballs. Der HC Leipzig ist unter Einbeziehung seiner Rechtsvorgänger (SC Leipzig und VfB Leipzig) der mit Abstand erfolgreichste deutsche Verein im Frauenhandball. Der HC Leipzig gewann gesamt 36 nationale und internationale Titel, davon 4 Europapokale, 21 Meisterschaften und 10 nationale Pokale sowie einmal den DHB-Supercup.

Die im Rahmen eines Sanierungskonzepts bereitgestellten finanziellen Mittel von Investoren mussten infolge eines Rechtsstreits um die Bundesliga-Lizenz auf Konten der HC Leipzig Bundesliga GmbH nachgewiesen werden. Der Streit um die Lizenz mit der Handball-Bundesliga-Vereinigung Frauen e. V. (HBV-F) wurde im Schiedsgerichtsverfahren gewonnen. Entgegen verbindlicher Zusagen wurde jedoch ein kleinerer Teil an zugesagten Geldern buchstäblich in letzter Sekunde nicht gezahlt. Die Frist zum Nachweis aller notwendigen Gelder lief am 14.07.2017, 23.59 Uhr ab. Mangels abschließenden Nachweises aller vorhandenen Gelder konnte die Lizenz für die Bundesliga nicht erteilt werden. Der Geschäftsführer Kay-Sven Hähner beantragte daher am 15.07.2017 Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht Leipzig.

Der vorläufige Insolvenzverwalter und die über 50 MitarbeiterInnen am Standort der Kanzlei in Leipzig sondieren im Eiltempo gemeinsam mit dem Geschäftsführer und weiteren wichtigen Beteiligten die Möglichkeiten für eine Restrukturierung des Geschäftsbetriebes des HC Leipzig. Bis auf Weiteres wird Kay-Sven Hähner als Geschäftsführer diesen Prozess unterstützen. Der Spielbetrieb in der dritten Liga ist weiterhin möglich und soll zum Erhalt des leistungssportlichen Handballstandortes Leipzig im weiblichen Bereich forciert werden. Das Spielrecht in der dritten Liga ist nach derzeitiger Rechtslage nicht übertragbar. Ziel ist daher eine Entschuldung des HC Leipzig (HC Leipzig Bundesliga GmbH) mittels Umsetzung eines Insolvenzplans in einem eröffneten Insolvenzverfahren, sofern über Investoren und Sponsoren der laufende Spielbetrieb gesichert und für die Gläubiger hinreichend Kapital zur Verfügung gestellt werden kann. Nur so kann in Gesamtbetrachtung auch die wichtige Nachwuchsentwicklungs- und -förderstruktur des rechtlich nicht von der Insolvenz betroffenen HC Leipzig e. V. gesichert werden.

Geschäftsführer Kay-Sven Hähner nahm bislang zum weiteren Verlauf nach Antragstellung gegenüber der Presse nicht Stellung, um eine Restrukturierung des Geschäfts- und Spielbetriebs in dieser sensiblen Phase des Verfahrens nicht zu gefährden, was aus jetziger Sicht das richtige Vorgehen war. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an einer kritischen Aufarbeitung. Zum Erhalt des Handballstandortes Leipzig mit dem klaren Ziel, in den nächsten Jahren wieder die Bundesliga zu erreichen, ist an erster Stelle jedoch nicht nur die Unterstützung der Fans bei allen anstehenden Spielen sowie die Unterstützung von Sponsoren und Investoren notwendiger denn je. Auch jeder einzelne Pressebericht kann die Vision des wiederauflebenden Handballstandortes Leipzig protegieren.

Jacobi wird seit knapp zehn Jahren in Mitteldeutschland zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat zahlreiche Unternehmen aus der Insolvenz heraus restrukturiert. Seine Expertise ergänzt er durch zahlreiche Fachveröffentlichungen, Fachvorträge und Vorlesungen an der Universität Leipzig und unterstützt den Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) als Mitglied in den Ausschüssen „Sanierung, Insolvenzplan und Eigenverwaltung“ und „Internationales“.

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