Pressemitteilungen

13.10.2015 | Gravenbrucher Kreis | Mitteilung der Pressestelle
Stellungnahme des Gravenbrucher Kreis zur Reform des ESUG

Halle, den 13.10.2015;

Am 1. März 2012 ist das ESUG, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, in Kraft getreten. Fünf Jahre nach Inkrafttreten soll geklärt werden, ob die erklärten Ziele des Gesetzes (wie z.B. eine Verbesserung der Sanierungschancen, bessere Einbeziehung von Schuldnern und Gläubigern in die Auswahl der Akteure oder größere Planungssicherheit beim Ablauf eines Verfahrens) erreicht wurden oder ob Verbesserungen einzuleiten sind.

Der Gravenbrucher Kreis ist der Überzeugung, dass mit dem ESUG gute Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen wurden. Um das Gesetz noch erfolgreicher umzusetzen, sollten bereits jetzt klar abgrenzbare Korrekturen erfolgen, die einen möglichen Akzeptanzverlust des ESUG verhindern. In der Praxis zeigt sich bereits, dass eine erhebliche Misserfolgsquote bei den Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, die eigentlich mit dem ESUG intendierte Erhöhung der Berechenbarkeit des Verfahrens gefährdet. Dies liegt hauptsächlich daran, dass zu häufig Verfahren in Eigenverwaltung begonnen werden, bei denen sich später zeigt, dass die Voraussetzungen hierfür von Anfang an nicht vorlagen. Häufig sind überdies Folgeinsolvenzverfahren nach gescheiterten ESUG-Sanierungen zu verzeichnen – insbesondere, wenn keine echte industrielle Restrukturierung erfolgt.

Um die Negativbeispiele – und dadurch Schaden von den Gläubigern – zu vermeiden und das Instrument Eigenverwaltung in Deutschland weiter zu stärken, macht der Gravenbrucher Kreis im vorliegenden Papier einige Verbesserungsvorschläge. Dazu gehören:

· objektiv prüfbare Mindestzugangsvoraussetzungen eines Schuldners zur Eigenverwaltung,

· die Stärkung der Position des Sachwalters und

· eine klare gesetzliche Regelung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in der Eigenverwaltung.

Die detaillierten Änderungsvorschläge entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme, die dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereits vom Gravenbrucher Kreis zugegangen ist, um das laufende Evaluierungsverfahren für das ESUG zu unterstützen.

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