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02.10.2013 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Umfirmierung: Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen heißt nun Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

München, 1. Oktober 2013 – Die Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen hat in den vergangenen Jahren erfolgreich den Generationswechsel vollzogen. Dies spiegelt sich nun auch in einem neuen Kanzleinamen wider: Seit dem 1. Oktober 2013 firmiert die auf Insolvenzverwaltung und Sanierung spezialisierte Kanzlei, die in diesem Bereich zu den führenden Kanzleien in Deutschland zählt, unter dem Namen Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.

„Den erfolgreichen Generationswechsel verdanken wir dem Geschick und Weitblick unseres Gründers Eckhart Müller-Heydenreich und unserer langjährigen Namenspartnerin Barbara Beutler“, sagte Partner Axel W. Bierbach. „Beide haben dafür Sorge getragen, dass unsere Kanzlei organisch wachsen konnte. Durch langjährige Zusammenarbeit ist ein erfahrenes und hervorragend eingespieltes Team an drei Standorten - in München, Nürnberg und Hallbergmoos - entstanden“, so Bierbach weiter. Eckhart Müller-Heydenreich hatte die Sozietät im Jahr 1964 gegründet und zu einer Insolvenzverwalterkanzlei ausgebaut. Barbara Beutler gehört der Kanzlei seit 1985 an. Beide sind weiterhin beratend für die Kanzlei tätig.

Der neue Namensgeber und Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, hat sich an bayerischen Gerichten, insbesondere in München, einen hervorragenden Ruf erarbeitet und zählt zu den seit Jahren meistbestellten Insolvenzverwaltern in Deutschland. Auch die übrigen Partner, Thomas E. Funk, Oliver Schartl und Dr. Stefan Debus, werden seit Jahren regelmäßig von Gerichten in Bayern und Thüringen bestellt, insbesondere bei Insolvenzen mit laufendem Geschäftsbetrieb. Partner Christian Beutler leitet die Rechtsabteilung der Kanzlei.

Die Umfirmierung der Kanzlei in Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ist eine Bestätigung der bisherigen Ausrichtung der Anwaltssozietät und ihrer Arbeitsschwerpunkte in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenz. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der klassischen übertragenden Sanierung das Insolvenzplanverfahren und Gruppen- und Konzerninsolvenzen sowie grenzüberschreitende Insolvenzen, z.B. im Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO). Die Kanzlei schöpft zudem sämtliche Möglichkeiten, die das im März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bietet, aus.

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