Pressemitteilungen

22.01.2014 | Universität Bielefeld | Mitteilung der Pressestelle
Das neue Insolvenzrecht auf dem Prüfstand

Universität Bielefeld startet Onlinebefragung

Der Bundestag hat vor zwei Jahren das Insolvenzrecht reformiert, um die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Ein Ergebnis: Gläubiger haben mehr Rechte und Befugnisse als zuvor. Auch können Insolvenzschuldner ihre Unternehmen leichter als bisher in Eigenverwaltung fortführen. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG). Der Bundestag hat der Bundesregierung aufgetragen, die Erfahrungen mit der Insolvenzrechtsreform zu evaluieren. Mit der neuen Studie „ESUG-Evaluation“ will die Universität Bielefeld zu dieser Auswertung beitragen. Über einen Online-Fragebogen ruft sie alle Beteiligten an ESUG-Insolvenzverfahren dazu auf, ihre Erfahrungen zu schildern.

Aufgerufen zur Teilnahme an der Online-Befragung sind Insolvenzverwalter und Sanierungsberater, Richter und Rechtspfleger an Insolvenzgerichten sowie Gläubiger und auch insolvente Unternehmer. Die Studie nimmt sowohl die medial begleiteten Großverfahren als auch die weniger im Rampenlicht stehenden Sanierungsfälle in den Blick.

Professor Dr. Florian Jacoby von der Fakultät für Rechtswissenschaft verantwortet die Konzeption und die Auswertung des wissenschaftlichen Projekts. „Wir hören von gut verlaufenden und erfolgreich abgeschlossenen ESUG-Verfahren, aber auch von Unsicherheiten bei der Umsetzung des neuen Rechts, von Regelungslücken und sogar von einigen Missbrauchsfällen“, sagt der Rechtswissenschaftler. Laut einer Entscheidung des Bundestags sollen die Erfahrungen mit der Insolvenzrechtsreform 2017 ausgewertet werden. „Uns geht es darum, dass die Erfahrungen aus der Anfangszeit nicht verloren gehen und keine Fälle in Vergessenheit geraten – deswegen beginnen wir schon jetzt mit der Erfassung.“ Die Daten sollen laut Jacoby als „Gedächtnis der Insolvenzpraxis“ dienen. „Aus der Vielzahl der Berichte ergibt sich dann ein Datenfundus, der die Auswirkungen des ESUG wissenschaftlich messbar werden lässt.“

Der Online-Fragebogen ist auf der Internetseite www.esug-evaluation.de freigeschaltet. Für die Programmierung der Webseite und Aufbereitung der Daten erhalten Professor Jacoby und sein Team Unterstützung vom Verlag INDat GmbH und der WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH.

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