Pressemitteilungen

22.07.2019 | VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands | Mitteilung der Pressestelle
In Krisensituationen braucht es Vertrauen in die Berufsträger

Berlin, 22.07.2019

In wirtschaftlichen Krisensituationen wie dem Insolvenzverfahren ist das Vertrauen in die Berufsträger besonders wichtig. Transparenz, Unabhängigkeit und Qualität schafft Vertrauen bei allen Verfahrensbeteiligten. Eine effektive Aufsicht kann dies sicherstellen. Dies zeigt ein aktueller Blick nach Großbritannien.

In seiner Pressemitteilung* vom 10.07.2019 berichtet das britische Financial Reporting Council (FRC), dass es bei den jüngsten Auditinspektionen bei jedem vierten Fall qualitative Mängel festgestellt habe – oft erst durch die anschließende Insolvenz der Unternehmen. Aus dem aktuellen Jahresbericht gehe hervor, dass eine Reihe von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Entscheidungen des Managements nicht ausreichend hinterfragt hätten oder fehlende professionelle Skepsis bei der Bewertung der Bücher in den Unternehmen zeigten. Das FRC beaufsichtigt die Arbeit von Wirtschaftsprüfern oder Buchhaltern. Nehmen diese ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahr, wird dies schnell sichtbar.

In Deutschland gibt es keine einheitliche Aufsichtslösung bei Insolvenzverfahren: „Wir haben 180 Insolvenzgerichte mit über 1400 Richtern und Rechtspflegern. Sie führen die Aufsicht in den Insolvenzverfahren, verfügen dabei aber über sehr unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Zeitbudgets“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID. „Die Schlussrechnungsprüfung am Ende eines jeden Insolvenzverfahrens wird z. B. aufgrund knapper personeller Ressourcen deshalb häufig auf Wirtschaftsprüfer ausgelagert.“

Der VID fordert bereits seit 2009 eine Berufsordnung für Insolvenzverwalter, in der Ausbildung, Zulassung, Berufsausübung und auch die Aufsicht der Berufsträger bundeseinheitlich geregelt werden. Auch Berlin und Brüssel sehen Regelungsbedarf beim Beruf des Insolvenzverwalters. Nicht nur der Koalitionsvertrag formuliert die Schaffung einer Berufsordnung, auch die jüngst verabschiedete EU-Restrukturierungsrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten zukünftig Aufsicht- und Regulierungsmechanismen einrichten.

In komplexen wirtschaftlichen Verfahren kommt es auf die Professionalität der beteiligten Berufsträger an. „Es ist an der Zeit einheitliche und allgemein verbindliche Standards nicht nur für Wirtschaftsprüfer, sondern auch für Insolvenzverwalter zu definieren, die eingehalten und überprüft werden können. Eine effektive Aufsicht schafft Transparenz und Qualität im Sinne einer besten Nachvollziehbarkeit für alle am Verfahren Beteiligten“, führt Niering fort.

* Quelle: Financial Reporting Council: Latest FRC Audit Inspections, https://www.frc.org.uk/news/july-2019-(1)/latest-frc-audit-inspections

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren