Pressemitteilungen

10.07.2015 | VID Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenz – keine Lösung für Griechenland

Neben einem geregelten Insolvenzverfahren für Staaten fehlt auch ein Plan für die Resolvenz Griechenlands.

Der Euro-Rettungsfonds hat die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands festgestellt. Ein Zustand der im allgemeinen mit der Insolvenz gleichgesetzt wird. „Unternehmen müssten in einer vergleichbaren Situation unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, andernfalls wäre dies Insolvenzverschleppung", so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Insolvenzverwalter, VID. Für Staaten gilt dies mangels eines geregelten Insolvenzverfahrens nicht.

Sowohl die internationale Staatengemeinschaft als auch die Europäische Union haben es bislang versäumt, ein geordnetes Verfahren für insolvente Staaten zu schaffen. Dies obwohl sich der IWF bereits im Jahr 1999 und die Bundesregierung auf Initiative des damaligen Wirtschaftsministers Rösler im Jahr 2011 für die baldige Schaffung eines Staatsinsolvenzverfahrens ausgesprochen haben. Den Vorschlägen sind keine Taten gefolgt.

Ein Staatsinsolvenzverfahren muss die nachhaltige Entschuldung und die Beteiligung aller Gläubigergruppen im Blick haben. „Ohne ein geordnetes Insolvenzverfahren unter Einbeziehung aller Gläubiger könnten Griechenland, ähnlich wie Argentinien, viele Jahre der Destabilisierung bevorstehen", so Niering weiter. Seit Beginn der Griechenlandkrise ist wertvolle Zeit für die Implementierung eines Staatsinsolvenzverfahrens nutzlos verstrichen. Zeit, die nun bei einem geordneten und nachhaltigen Schuldenschnitt fehlt.

Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten dient die Insolvenz von Unternehmen auch immer der Marktbereinigung. Eine Marktbereinigung auf staatlicher Ebene ist jedoch undenkbar. Ein Staatsinsolvenzverfahren kann daher im Kern nicht den Überlegungen der Unternehmensinsolvenz folgen.

Parallelen sind daher vielmehr in dem in Deutschland seit 1999 geregelten Verbraucherinsolvenzverfahren zu sehen. Dort gibt es nicht nur den von Griechenland gewünschten Schuldenschnitt, sondern auch den gesetzlichen Schutz des Existenzminimums. Auch in einem Staatsinsolvenzverfahren muss das staatliche Existenzminimum geschützt werden. Der Zugriff auf den materiellen Kernbereich des staatlichen Handelns muss den Gläubigern dauerhaft verwehrt bleiben.

Schuldenschnitt und Sicherung des staatlichen Existenzminimums reichen für sich allerdings nicht. Auch die Finanzierung des staatlichen Handelns in der Zukunft muss geklärt werden. Ziel eines Staatsinsolvenzverfahrens muss auch immer die Wiederherstellung der Solvenz des betroffenen Staates sein. Zurecht wird daher die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2011 zur Staatsinsolvenz mit dem Begriff des Resolvenzverfahrens betitelt. Dieser Aspekt dürfte die Staatengemeinschaft und damit ein zu schaffendes Staatsinsolvenzverfahren vor die größten Herausforderungen stellen.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren