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13.03.2013 | VID Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V. | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzjahr 2012: weniger Insolvenzen, unsichere Aussichten

Berlin, 12. März 2013. Der Insolvenzverwalterverband VID zieht eine insgesamt positive Bilanz des „Insolvenzjahres 2012“. Allerdings sieht der VID erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung in 2013.

„Zu Anfang des Jahres 2012 waren Institute und Verbände noch von einem leichten Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen ausgegangen. Dass es dennoch zu einem deutlichen Rückgang kam, ist eine gute Nachricht“, betont der VID-Vorsitzende Christoph Niering. „Unklar ist allerdings, ob sich diese positive Entwicklung 2013 fortsetzen wird.“

Die ungewisse Entwicklung im Jahr 2013 spiegelt sich auch in den Voraussagen der Verbände und Institute wieder. „Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung werden beinahe im Monatsrhythmus einmal nach oben und dann wieder nach unten korrigiert“, so Niering. Die wirtschaftliche Entwicklung sei in vielen Bereichen so instabil, dass sie auch schon bei geringen äußeren Einflüssen nervös reagiere. Weder beim Konsumverhalten noch bei den Investitionen der deutschen Wirtschaft sei branchenübergreifend ein klarer Trend zu verzeichnen.

Das statistische Bundesamt hat heute einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2012 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr bekannt gegeben. Mit 28.304 haben damit im vergangenen Jahr so wenige Unternehmen Insolvenz angemeldet wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Im Monatsvergleich betrug der Rückgang im Dezember 2012 sogar 24,4 %.

Neben der Schlecker-Insolvenz wird das Insolvenzjahr 2012 vor allem wegen der Pleitewelle in der Solarbranche in Erinnerung bleiben. „Hier zeigte sich erneut, dass subventionsgestützte Branchen nicht dauerhaft wettbewerbsfähig sein können“, unterstrich Niering. „Staatliche Förderung kann nicht mehr greifen, wenn neue und billigere Anbieter v.a. aus dem Ausland auf den Markt drängen.“

Niering zog zudem eine Zwischenbilanz der im März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform ESUG. Mit diesem Reformvorhaben sollten in Schieflage geratene Unterlagen ermutigt werden, mit einer frühzeitigen Insolvenzanmeldung die Möglichkeiten einer erfolgreichen Sanierung zu stärken. Gleichzeitig sollen Gläubigern und Schuldnern mehr Möglichkeiten gegeben werden, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Die gesetzlichen Änderungen haben allerdings auch einige in der Öffentlichkeit diskutierte Missbrauchsfälle ermöglicht, bei dem die neuen gesetzlichen Instrumentarien zu Lasten von Gläubigern und Arbeitnehmern eingesetzt wurden.

„Wo neue Möglichkeiten eröffnet werden, gibt es auch immer Fehlentwicklungen“, sagt Niering. „Alle an einer Sanierung Beteiligten müssen daher darauf hinwirken, dass die mit dem Reformvorhaben geschaffenen Instrumentarien zur Sanierung und nicht zur Durchsetzung von Partikularinteressen genutzt werden.“ Der VID fordert daher, die Insolvenzrechtsreform ESUG in einigen wichtigen Teilbereichen nachzujustieren“. So dürfe etwa die gestärkte Eigenverwaltung nur solchen Unternehmen zugutekommen, die die zivilrechtlichen und strafrechtlich geprägten Grundsätze des ordentlichen Kaufmanns erfüllen. „Nur, wer seine Geschäfte ordentlich geführt hat, sollte während der Insolvenz das Heft des Handelns weiter in der Hand behalten“, ergänzte der VID-Vorsitzende. Dafür müsse allerdings die Handlungsfähigkeit der vorgesehenen Kontrollinstanzen gewährleistet sein. Dies betreffe zum einen den vom Gericht eingesetzten Sachwalter, der wirklich unabhängig sein müsse. Zum anderen müsse sich der Gläubigerausschuss, der Geschäftsführung und Sachwalter während des gesamten Verfahrens kontrolliere, tatsächlich aus den wesentlich am Verfahren beteiligten Gläubigern zusammensetzen.

Niering forderte die Gläubiger zudem auf, die neuen Möglichkeiten des ESUG voll auszuschöpfen. „Die Gläubigerautonomie kann nur dann ihre Kontrollfunktion entfalten, wenn sie auch aktiv wahrgenommen wird“, unterstrich Niering. Wo sie nicht genutzt werde, entstehe ein Vakuum, das Fehlentwicklungen provoziere. „Wenn der Gesetzgeber die bestehenden und bereits jetzt erkennbaren Schwachstellen nicht behebt, dann kann das ESUG seine sanierungsfreundliche Wirkung nicht voll entfalten“, so Niering abschließend. „Das ESUG wird sich dann langsam und stetig, aber schwer rückkehrbar, in eine völlig falsche Richtung entwickeln. Dies kann nicht im Interesse der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Sanierungskultur insgesamt sein.“

Über den VID

Der „Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ ist der Bundesverband der in Deutschland tätigen Unternehmensinsolvenzverwalter. Der Verband hat zurzeit rund 450 Mitglieder und vertritt damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder des VID haben sich über ihre Satzung auf strenge „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001 verpflichtet. Der Verband hat damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Voraussetzung für die VID-Mitgliedschaft ist zudem eine mindestens drei Jahre dauernde Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter. Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert, das durch den Verband exklusiv nur an Mitglieder verliehen wird.

www.vid.de

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