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11.03.2015 | Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands VID | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzen auf historischem Tief – Sorge über mögliche Gesetzesänderung zu Lasten der Verbraucher

Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Insolvenzzahlen für das Jahr 2014 bestätigen mit einem Rückgang von 7,3 % den nachhaltigen Trend stark sinkender Insolvenz-zahlen. Nach Einschätzung des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter, VID, wird diese Entwicklung im Bereich Unternehmensinsolvenzen bei gleichbleibenden konjunkturellen Rah-menbedingungen auf absehbarer Zeit anhalten. Das EZB-Programm zum Ankauf von Staats-anleihen und die damit verbundene Politik des billigen Geldes verstärkt diesen Trend zusätz-lich. Die gute Konjunktur führt auch zu deutlich günstigeren Arbeitslosenzahlen, was sich auch im Rückgang der Verbraucherinsolvenzen um 5,4 % wiederspiegelt.

Sorge bereiten allerdings die Bestrebungen einflussreicher Interessenvertreter von Banken und der Industrie, das Insolvenzrecht in seiner sanierungsorientierten und in-teressensausgleichenden Funktion zu schwächen. Die ohnehin bereits durch bestehende Regelungen besonders geschützten Gläubigergruppen verlangen vom Gesetzgeber die Ent-schärfung des sogenannten Anfechtungsrechts. „Ein seit Jahrzehnten bewährtes System des Interessensausgleichs unter allen Gläubigern soll zu Lasten der Kleinstgläubiger und Verbrau-cher ausgehebelt werden. Es muss verstanden werden, dass das Anfechtungsrecht ein vitaler Baustein des Verbraucherschutz in der Krise ist. Gerade Insolvenzverfahren wie Prokon oder Teldafax mit mehr als 750.000 betroffenen Verbrauchern haben dies nachdrücklich unter Be-weis gestellt.“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzver-walter, VID.

Im Insolvenzverfahren Teldafax hat der Insolvenzverwalter erfolgreich Zahlungen bei Groß-gläubigern anfechten können, die jetzt auch den 750.000 Verbrauchern zu gute kommen, die ansonsten mit ihren Anzahlungen leer ausgegangen wären.

Das Insolvenzrecht wurde in der vergangenen Finanzkrise geschärft und konnte seine sanie-rende und damit arbeitsplatzerhaltende Funktion eindrucksvoll unter Beweis stellen. Das In-solvenzrecht und damit auch der Insolvenzverwalter dient dem Interesse aller Gläubiger und nicht nur einiger weniger Großgläubiger. Eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse ist eine der zentralen Funktionen des Insolvenzverfahrens und darf nicht zu Gunsten einzelner Inter-essensgruppen in Frage gestellt werden.

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