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30.05.2012 | alesco GmbH & Co. KG | Mitteilung der Pressestelle
Verpackungshersteller ALESCO beantragt Schutzschirmverfahren

„Für den Umbau unseres Unternehmens nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Rechts“

Langerwehe. Am 25.04.2012 hat die Geschäftsführung der alesco GmbH & Co. KG beim Amtsgericht Aachen Antrag auf Anordnung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens gestellt. Gleichzeitig wurde dem Unternehmen eine Frist bis zum 30.06.2012 eingeräumt, einen Sanierungsplan vorzulegen. In diesem Verfahren wurde der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Emil Rinckens zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

„Unser Unternehmen ist voll handlungsfähig“ betont Michael Leiterholt, der seit 2010 neben Heinz Mundt und Karl-Heinz Thielen Geschäftsführer der alesco GmbH & Co. KG ist. „Wir haben uns bewusst entschieden, die Möglichkeiten der neuen Gesetzgebung zu nutzen, um alesco im Rahmen der Eigenverwaltung für die Zukunft neu aufzustellen.“ Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt. Die Arbeitsplätze sollen erhalten werden.

alesco ist als Hersteller von Kunststoffverpackungen und Verpackungspapieren seit 70 Jahren europaweit tätig. Das Unternehmen beschäftigt 210 Mitarbeiter an 2 Produktionsstandorten in Langerwehe und Alsdorf. Das Produktionsvolumen beträgt derzeit rd. 40.000 Tonnen pro Jahr bei einem Umsatz von ca. 75 Mio. Euro im Jahr.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Emil Rinckens aus der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater bestellt. Dieser verfügt über Restrukturierungserfahrungen und gilt als erfahrener Sanierer. Die Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung seitens der Geschäftsführung über die vorgesehenen Maßnahmen informiert.

„Das von der Geschäftsführung vorbereitete Sanierungskonzept ist in sich schlüssig“ teilte Rinckens nach einer ersten Bestandaufnahme mit. „Nun gilt es die Arbeiten zur Vorbereitung des Planverfahrens mit Hochdruck voranzutreiben.“

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 01.03.2012 soll die Eigenverwaltung, die bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren bisher eine völlig untergeordnete Rolle spielte, gestärkt werden. Unter dem Eindruck der Finanzkrise wollte der Gesetzgeber Gesellschaften, die frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen, die vereinfachten Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung eröffnen. So können Unternehmen, die ein plausibles Sanierungskonzept haben und nicht zahlungsunfähig sind, Vollstreckungsschutz beantragen. Das Gericht hat sodann eine Frist zur Vorlage eines den Gläubigern zu unterbreitenden Sanierungsplanes zu bestimmen.

alesco wird als eines der ersten Unternehmen die Vorteile des neuen Rechtes nutzen. Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend war mit dem Antrag bei Gericht die Bescheinigung einer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft verbunden, dass „die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 270b Abs. 1 S. 3 InsO)“ vorliegt. Die Gründe für die Schwierigkeiten bei alesco lagen vornehmlich in den drastisch gestiegenen Rohstoffpreisen des 1. Quartal 2012. Um diese Situation besser meistern zu können, fehlten die notwendigen Liquiditätsspielräume.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Sachwalter und sind überzeugt, in Abstimmung mit unseren Geschäftspartnern ein optimales Ergebnis zur nachhaltigen Neuausrichtung von alesco zu finden“ erklärte die Geschäftsführung in den Betriebsversammlungen, bei denen die volle Unterstützung der Belegschaft bei dem angestrebten Sanierungskonzept zugesichert wurde.

Heinz Mundt
Geschäftsführer
RA Emil Rinckens
Sachwalter
alesco GmbH & Co. KG

Langerwehe, den 30.04.2012

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