Pressemitteilungen

20.06.2017 | Voigt-Salus | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren smartlux Lichtsteuerung GmbH - Gläubiger stimmen einstimmig für die Sanierung von Smartlux

Am 16.06.2017 haben die Gläubiger der Smartlux Lichtsteuerung GmbH den von der Schuldnerin erarbeiteten Insolvenzplan einstimmig angenommen. Dies bestätigte heute der von dem Insolvenzgericht eingesetzte Sachwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus aus Leipzig. Der Insolvenzplan sieht die Fortführung des Unternehmens und eine Quotenzahlung an die Gläubiger vor.

Die ehemalige Tochtergesellschaft der Leipziger Stadtwerke beschäftigt sich mit dem Vertrieb von innovativen Beleuchtungsanlagen und der Erarbeitung von Lichtkonzepten. Zudem stellte die Smartlux in Zusammenarbeit mit dem Swarovski-Konzern auch eigene Leuchtmittel her. Diese edlen und hochpreisigen LED´s konnte die Smartlux jedoch nicht kostendeckend vertreiben, sodass sie hohe Verluste erwirtschaftete. Dies machte im Juli 2016 die Einleitung des Insolvenzverfahrens unumgänglich. Gleichwohl wurde dieser Antrag zum Anlass genommen, mit den insolvenzrechtlichen Möglichkeiten eine Sanierung voranzutreiben.

„Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung war es, neben der finanzwirtschaftlichen Sanierung das Unternehmen auch leistungswirtschaftlich umzubauen und so langfristig wieder profitabel aufzustellen“ so Rechtsanwalt Thomas Mulansky von der Dresdener Mulansky Rechtsanwälte GmbH, der als Berater die Eigenverwaltung der Smartlux verantwortete. „Das verlustreiche Geschäfts der Herstellung von LED´s wurde eingestellt und die Smartlux konzentriert sich das, was sie kann: Ein hochspezialisierter Händler von LED-Technik zu sein.“

Herr Rechtsanwalt Voigt-Salus dankt vor allem den Kunden, den 7 Arbeitnehmern und der Geschäftsführung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Durch das außerordentliche Engagement aller Beteiligten und durch eine offene und vertrauensstiftende Kommunikation mit Kunden, Gläubigern und Arbeitnehmern ist es wieder einmal gelungen, ein Unternehmen mit dem insolvenzrechtlichen Instrument der Eigenverwaltung zu sanieren.“

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