Pressemitteilungen

06.05.2019 | SZA Schilling, Zutt & Anschütz | Mitteilung der Pressestelle
Volkswagen AG mit SZA Schilling, Zutt & Anschütz und Porsche Automobil Holding SE mit Hengeler Mueller erreichen Ablehnung des mit den Stuttgarter Diesel-Anlegerverfahren befassten Richters

Das von Volkswagen und PSE gestellte Ablehnungsgesuch ist letztlich erfolgreich. Volkswagen vertreten durch Schilling, Zutt & Anschütz hatte bereits Anfang 2018 Bedenken gegen die richterliche Unabhängigkeit des mit den Stuttgarter Diesel-Anlegerverfahren befassten Richters geltend gemacht. Ein erstes Ablehnungsgesuch wurde vom OLG Stuttgart noch zurückgewiesen. Dem aktuellen Ablehnungsgesuch hat das LG Stuttgart nunmehr stattgegeben und die Ablehnungsentscheidung damit begründet, dass die Ehefrau des Richters Halterin eines betroffenen Dieselfahrzeugs ist und Ende des Jahres 2018 Klage gegen die Volkswagen AG zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs erhoben hat.

Das beratende Kern-Team von Schilling, Zutt & Anschütz umfasst neben den Partnern Dr. Thomas Liebscher und Markus Pfüller zudem Dr. Ben Steinbrück, Philipp von Ploetz und Dr. Richard Helwig.

Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit mehr als 80 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Büros in Frankfurt, Mannheim und Brüssel beraten wir nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht.

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