Pressemitteilungen

06.01.2015 | WHITE & CASE | Mitteilung der Pressestelle
WHITE & CASE BERÄT DEGUSSA BANK BEI NEUARTIGEM COCO-BOND MIT TEMPORÄREM HERABSCHREIBUNGSMECHANISMUS

Frankfurt, 5. Januar 2015 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Degussa Bank AG bei der Begebung zusätzlichen Kernkapitals, sogenannten Additional Tier 1-Kapitals (AT1), beraten. Bei dem Instrument handelt es sich um einen neuartigen Contingent Convertible Bond (CoCo), der mit einem temporären Herabschreibungsmechanismus in Übereinstimmung mit den neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ausgestaltet ist. Bei Unterschreiten bestimmter aufsichtsrechtlicher Kapitalziffern wird der Gesamtnennbetrag der Anleihe automatisch heruntergeschrieben.

White & Case hat die Degussa Bank AG umfassend zu den aufsichtsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten beraten.

Das Team umfasste unter der Federführung des Partners Karsten Wöckener die Partner Dr. Dennis Heuer (beide Capital Markets), Gilles Endreo (Capital Markets, Paris) und Josef Große-Honebrink (Tax) sowie die Local Partner Daniel Baierlein (Capital Markets) und Dr. Andreas Wieland (Bankaufsichtsrecht). Unterstützt wurden sie von den Associates Cristina Freudenberger und Annekatrin Kutzbach (beide Capital Markets).

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