Pressemitteilungen

17.10.2016 | WHITE & CASE | Mitteilung der Pressestelle
WHITE & CASE ERNENNT NEUE PARTNER

Hamburg/Frankfurt, 14. Oktober 2016 – White & Case ernennt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 weltweit 40 Anwältinnen und Anwälte aus 11 globalen Praxisgruppen an 17 Standorten zu Partnern.

„Unsere neuen Partner haben ihre Führungsqualitäten innerhalb der Firma und ihr vorbildliches Engagement für unsere Mandanten bewiesen“, so White & Case-Chairman Hugh Verrier. „Dies ist der größte Partnerjahrgang seit sechs Jahren und zeigt unsere starke Überzeugung, von innen heraus zu wachsen.“

Dr. Sven-Holger Undritz, verantwortlich für die Integration der deutschen Praxis in die EMEA-Region, ergänzt: „Mit Rebecca Emory, Dr. Hendrik Röhricht und Dr. Markus Stephanblome aus dem Frankfurter Büro sowie Dr. Justus Herrlinger aus Hamburg gewinnen wir vier starke Partner, um die internationale Ausrichtung und das Wachstum der Praxis in Deutschland weiter voranzutreiben.“

Rebecca Emory wird zur Partnerin unserer globalen Capital Markets-Praxis ernannt. Sie berät Mandanten, darunter Banken, Private-Equity-Häuser und Großkonzerne bei Hochzinsanleihen sowie Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen.

Dr. Justus Herrlinger wird zum Partner unserer globalen Antitrust-Praxis ernannt. Er berät zu Kartellverfahren, in der Fusionskontrolle sowie zu Kooperationen und vertritt seine Mandanten vor der Europäischen Kommission, den Gerichten und dem Bundeskartellamt. Dr. Hendrik Röhricht wird zum Partner unserer globalen Mergers & Acquisitions-Praxis ernannt. Mit Fokus auf Private Equity berät er Finanzinvestoren, Managementteams und Unternehmen zu nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen, einschließlich Carve Outs, öffentlichen Übernahmen sowie Joint Ventures.

Dr. Markus Stephanblome wird zum Partner unserer globalen Mergers & Acquisitions- Praxis ernannt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der rechtlichen Beratung, Strukturierung und Umsetzung von Public und Private M&A- sowie Private Equity Transaktionen. Darüber hinaus berät er Mandanten in Fragen des Gesellschafts-, Konzernund Umwandlungsrechts.

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