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19.12.2013 | Qimonda | Mitteilung der Pressestelle
Weiterer Fortschritt bei Verwertung des Qimonda-Patentportfolios: Gericht bestätigt Ansprüche aus Patentverletzungen

München, 18. Dezember 2013. Das Landgericht Düsseldorf hat in Entscheidungen vom 5. und 12. Dezember 2013 festgestellt, dass drei der fünf vom Insolvenzverwalter der Qimonda AG, Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, geltend gemachte Patente von der Hewlett-Packard GmbH benutzt werden. In zwei Fällen wurde der Computerhersteller wegen festgestellter Patentverletzung auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadenersatz verurteilt, in dem weiteren Fall hat das Gericht das Verfahren wegen noch offener Fragen zur Patenterschöpfung vorübergehend ausgesetzt. Die beiden übrigen Verfahren wurden wegen fehlender Patentbenutzung abgewiesen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. In den nun zu Gunsten des Insolvenzverwalters entschiedenen zwei Verfahren wurden Vorrichtungsansprüche bzw. Verfahrensansprüche geltend gemacht, die sich auf Gesamtvorrichtungen beziehen, die nicht nur den Einsatz von DRAM-Bausteinen, sondern darüber hinausgehend u. a. die Verwendung von Prozessoren voraussetzen. Verletzungsgegenstände sind von der Hewlett-Packard GmbH in Deutschland vertriebene Computer. Das Landgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass etwaige Lizenzverträge ihrer Zulieferer, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen worden waren und auf die sich Hewlett-Packard berufen hatte, eine Lizenzberechtigung bezüglich der streitgegenständlichen Computer nicht rechtfertigen können. Mit der Frage der Insolvenzfestigkeit einfacher Lizenzen hat sich das Landgericht nicht befassen müssen. Die Durchsetzbarkeit von Lizenzverträgen in der Insolvenz der Qimonda AG ist Gegenstand weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen in Deutschland und den USA, etwa mit der Infineon Technologies AG.

Gegen die Klagepatente hat die Hewlett-Packard GmbH jeweils Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Das Landgericht Düsseldorf hat keine Veranlassung gesehen, mit Blick auf die Rechtsbeständigkeitsverfahren die hier angeführten Patentverletzungsverfahren auszusetzen.

Das Patentportfolio der Qimonda AG umfasst weltweit mehr als 7.500 Patente und Patentanmeldungen. Die Schutzrechte betreffen Erfindungen mit Relevanz für die Halbleiter-, Computer- und Telekommunikationsindustrie. Der Insolvenzverwalter lizensiert das Portfolio seit mehreren Jahren erfolgreich an Technologieunternehmen. Parallel läuft ein Verkaufsprozess für das Portfolio, der noch nicht abgeschlossen ist.

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