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12.08.2011 | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. | Mitteilung der Pressestelle
Wieder mehr Verbraucherinsolvenzen – BDIU: Wohlverhaltensperiode beibehalten, um Gläubigerrechte zu schützen

Berlin, 12. August 2011 – „Die hohe private Verschuldung lässt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in diesem Jahr auf ihrem hohen Stand verharren“, kommentierte am Freitag Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses hatte für Mai 2011 einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um 9,7 Prozent (9.383) und einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 3 Prozent (2.611) gemeldet, jeweils bezogen auf den Vorjahresmonat.

Für das Gesamtjahr 2011 erwartet der BDIU voraussichtlich rund 30.000 Unternehmens- (minus 6 Prozent) und gut 100.000 Verbraucherinsolvenzen (minus 8 Prozent). Diese Prognose hält der Verband trotz der aktuellen Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten aufrecht. „Alle Institute rechnen damit, dass das Wachstum in Deutschland weiter anhält – wenn auch auf einem wohl niedrigeren Niveau“, so Spitz. „Im Übrigen hat sich die Zahlungsmoral sowohl von Unternehmen als auch von Verbrauchern seit der Rezession des Jahres 2008/09 erheblich verbessert. Die Liquidität vor allem im Mittelstand, dem Herz und dem Motor der deutschen Wirtschaft, hat sich nachhaltig erholt.“ Ob diese positive Entwicklung angesichts der Verschuldungskrise der für die deutsche Exportindustrie wichtigen Staaten und deren möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr anhält, bleibe allerdings abzuwarten, so Spitz.

Grund für den auf das Gesamtjahr prognostizierten Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist laut dem BDIU-Präsidenten auch die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode. Die Bundesregierung will den Zeitraum, nach dem ein insolventer Privatschuldner von seinen Verbindlichkeiten durch die Gerichte befreit wird, von aktuell sechs auf künftig drei Jahre verkürzen. „Viele Überschuldete hoffen auf diese für sie vermeintlich bessere Regelung und warten daher noch mit einem Antrag auf Privatinsolvenz“, so Spitz. „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen spiegelt die tatsächliche Verschuldung der Verbraucher nicht wider.“ Bundesweit gelten derzeit mehr als drei Millionen Privathaushalte als überschuldet.

„Die Halbierung der Wohlverhaltensperiode halten wir im Übrigen für das falsche Signal“, fügt Spitz hinzu. Die Risikobereitschaft von Verbrauchern, sich unüberlegt zu verschulden, könnte steigen. Das wiederum würde die Zahlungsmoral insgesamt beeinträchtigen – und somit zulasten der Wirtschaft gehen. „Eine kürzere Wohlverhaltensperiode beschneidet die Rechte der Gläubiger, die ihre berechtigten Forderungen in der Regel ausbuchen müssen, wenn einer ihrer Schuldner in die Insolvenz geht“, kritisiert Spitz. „Dabei war es ein zentrales Ziel der Verbraucherinsolvenz, als sie eingeführt wurde, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigeransprüche zu erreichen. Dieses Ziel muss wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn sich der Gesetzgeber mit der notwendigen Verbesserung des Verbraucherinsolvenzrechts beschäftigt.“

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Marco Weber
Pressereferent
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