Pressemitteilungen

07.11.2017 | WillmerKöster | Mitteilung der Pressestelle
Autohaus WD Müller GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Dr. Malte Köster als vorläufiger Insolvenzverwalter | 06.11.2017

Geschäftsbetrieb bei Reparaturen und Services läuft vollumfänglich weiter

Harpstedt / Bremen, 06. November 2017 – Die WD Müller GmbH aus Harpstedt hat beim zuständigen Amtsgericht Delmenhorst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Autohaus WD Müller ist spezialisiert auf Fahrzeuge der Marken aus dem Volkswagen-Konzern und bietet am Standort Harpstedt neben Neu- und Gebrauchtwagen auch sämtliche Service- und Reparaturleistungen an. Hintergrund der finanziellen Schieflage ist der anhaltend hohe Wettbewerbsdruck, dessen negative Auswirkungen nicht länger ausgeglichen werden konnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Delmenhorst Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt. Köster und sein Team haben bereits die Arbeit im Unternehmen aufgenommen und die insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens über den aktuellen Stand der Dinge sowie die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren informiert. In einer ersten Stellungnahme teilte Köster jetzt mit, dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis Ende Dezember 2017 über das Insolvenzgeld abgesichert.

Dr. Malte Köster als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Nach einer ersten Bestandsaufnahme ist festzuhalten, dass der Geschäftsbetrieb bei WD Müller bis auf weiteres aufrechterhalten werden kann. Das ist eine gute Nachricht für das Unternehmen selbst, aber auch für die Kunden. Alle Reparaturen oder wichtigen Services, wie die jetzt anstehenden Winterreifenwechsel, werden weiter ohne Einschränkungen durchgeführt. In den kommenden Tagen und Wochen werden wir sorgsam prüfen, welche Zukunftsperspektiven bestehen.“

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