Pressemitteilungen

15.11.2013 | hww wienberg wilhelm | Mitteilung der Pressestelle
Online-Shops von getgoods.de bleiben geöffnet

Frankfurt/Oder, 15. November 2013 – Der Geschäftsbetrieb des Onlineversandhändlers getgoods.de Vertriebs GmbH geht nach der Insolvenzanmeldung weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg von der bundesweit tätigen Kanzlei hww wienberg wilhelm will das Unternehmen nach Möglichkeit fortführen und sanieren.

„Die Insolvenzanmeldung der operativen Gesellschaft der getgoods.de AG hat keinen Einfluss auf das laufende Geschäft“, betonte Wienberg. „Die Online-Shops bleiben wie gewohnt geöffnet, neue Bestellungen werden zuverlässig ausgeliefert.“ Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Insgesamt arbeiten in der getgoods-Gruppe rund 200 Arbeitnehmer.

Wienberg hat sich unmittelbar nach seiner Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter ins Unternehmen begeben und die Mitarbeiter in einer Belegschaftsversammlung informiert. Parallel dazu hat er gemeinsam mit der Geschäftsleitung Gespräche mit wichtigen Lieferanten und auch schon ersten Übernahmeinteressenten aufgenommen.

In den nächsten Tagen wird sich Wienberg ein genaues Bild der Lage im Unternehmen machen und die Sanierungsoptionen prüfen. „Getgoods.de ist ein gut eingeführtes Unternehmen in einem Wachstumsmarkt“, so Wienberg. „Insofern sehe ich durchaus Chancen für eine Sanierung.“

getgoods.de betreibt eine Reihe Online-Shops. Der Produkt-Fokus liegt neben Handys, Smartphones, Festnetztelefonen, Notebooks und Tablets auch auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Spielzeug sowie Freizeit- und Baumarktartikel an. Der Jahresumsatz lag im Geschäftsjahr 2012 bei ca. 400 Millionen Euro und war in diesem Jahr bis zum dritten Quartal gemäß Verlautbarungen des Unternehmens weiter gewachsen.

Die aktuelle Geschäftsleitung der getgoods.de hatte sich zuletzt von der auf insolvenzrechtliche Beratung spezialisierten Kanzlei GRUB BRUGGER beraten lassen, die auch die Koordination mit dem vorläufigen Gläubigerausschusses und dem Insolvenzgericht vorgenommen hat.

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