Pressemitteilungen

16.08.2013 | hww wienberg wilhelm | Mitteilung der Pressestelle
Weichenstellung für die Rettung der Pflege-Gesellschaft der Stadt Frankfurt (Oder)

Gläubiger stimmen fast einstimmig dem Insolvenzplan zu

Alle 190 Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben

Frankfurt (Oder), 16. August 2013. Entscheidender Schritt für die Rettung der insolventen Gemeinnützige Pflege- und Betreuungsgesellschaft der Stadt Frankfurt (Oder) mbH: Die Gläubiger haben dem mit Unterstützung von RölfsPartner von der Geschäftsführung vorgelegten und mit dem Sachwalter Rüdiger Wienberg (hww wienberg wilhelm) abgestimmten Insolvenzplan mit überragender Mehrheit zugestimmt. Alle derzeitigen 190 Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben.

Die Pflege-Gesellschaft hatte – aufgrund von Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit – Ende November 2012 beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte daraufhin mit Beschluss vom 23. November 2012 ein Schutzschirmverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Namenspartner der bundesweit tätigen Kanzlei hww wienberg wilhelm, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Februar 2013 eröffnet und Wienberg zum Sachwalter bestellt.

Während des Schutzschirmverfahrens führte die Geschäftsführung den Betrieb uneingeschränkt fort. In den vergangenen Monaten wurden die Sanierungsmöglichkeiten des Unternehmens geprüft und wichtige leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. „Dies war eine notwendige Voraussetzung für die Akzeptanz des jetzt vorgelegten Planes bei den Gläubigern, denn nach Abschluss dieser Restrukturierung ist die Gesellschaft selbsttragend“, berichtet Rechtsanwalt Holger Draut von der auf Krisenmanagement spezialisierten Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er begleitet als Geschäftsführer das Eigenverwaltungsverfahren insolvenzrechtlich.

Für die Erstellung und Präsentation des Insolvenzplans, der nicht nur zu einer zweistelligen Quote für die Gläubiger sondern auch zum vollständigen Arbeitsplatzerhalt für die Mitarbeiter führt, zeichnete in der Gläubigerversammlung Rechtsanwalt Jens Weber, Partner bei der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, verantwortlich. Bei der Gläubigerversammlung am 15. August stimmte, bis auf eine Gläubigerin mit einer vergleichsweise geringen Forderung, die überragende Mehrheit der Gläubiger, 99,9 %, dem Plan zu.

„Die umfassende Zustimmung der Gläubiger ist eine eindrucksvolle Bestätigung des eingeschlagenen Sanierungskurses. Letztlich war dieser Erfolg aber nur aufgrund der motivierten Belegschaft möglich und weil es eine große Unterstützung durch die Gläubiger und Aufsichtsbehörden gab “, zogen Rechtsanwalt Weber und Sachwalter Wienberg ein positives Fazit der Versammlung.

Die Entscheidung über die Planbestätigung durch das Gericht wird für den kommenden Montag erwartet. Soweit der Plan rechtskräftig wird, wird die Gesellschaft damit entschuldet, das Insolvenzverfahren beendet und noch in diesem Jahr der Geschäftsbetrieb außerhalb des Insolvenzverfahrens weitergeführt. Alle derzeitigen 190 Arbeitsplätze können dann erhalten bleiben.

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