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02.02.2018 | vosla | Mitteilung der Pressestelle
Neustart nach Verfahrensaufhebung

Plauen, 1. Februar 2018. Die vosla GmbH startet in eine neue Zukunft. Die Restrukturierung des Herstellers von Halogenlampen mit Schwerpunkt im Automobilbereich ist erfolgreich abgeschlossen. Das zuständige Gericht hat heute das Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben.

Nach der Einigung mit den Gläubigern Mitte November 2017, der erfolgten Übertragung an den neuen Investor DI Kapital GmbH und der formalen Umsetzung des Insolvenzsplans in den vergangenen Wochen ist das Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich beendet. Die förmliche gerichtliche Aufhebung des Verfahrens, das vosla im Februar 2017 gestartet hatte, ist heute erfolgt.

„Ich freue mich sehr, dass wir vosla wieder zukunftsfähig aufstellen konnten. An dieser Stelle möchten wir noch einmal den Mitarbeitern, den Vertretern des Betriebsrates, der Gewerkschaft, den Kunden und den Lieferanten danken. Sie haben im vergangenen Jahr zu vosla gestanden und einen großen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens geleistet“, zieht Dr. Stefan Weniger, der als Sanierungsgeschäftsführer die Unternehmensleitung für die Dauer des Verfahrens ergänzt hatte und für Planung, Umsetzung und Steuerung der Sanierung verantwortlich war, positive Bilanz. Nach Aufhebung des Verfahrens wird er seine Position als Geschäftsführer unmittelbar niederlegen. „Für die Unterstützung von Dr. Weniger sowie seinem Team der Unternehmensberater von hww und auch die Begleitung durch Sachwalter Dr. Dirk Herzig sind wir sehr dankbar“, fassen Jens Biermann und Andreas Rauh, beide Geschäftsführer des neuen vosla-Gesellschafters der DI Kapital GmbH, zusammen. „Jetzt ist es an der Zeit, das Verfahren hinter uns zu lassen, nach vorne zu schauen und neu durchzustarten“.

Auch der Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig von der Kanzlei Schultze & Braun, zeigte sich zufrieden: „Für vosla war das Instrument der Eigenverwaltung der richtige Weg, um sich zu restrukturieren und neu aufzustellen. Auf diese Weise ist es uns gelungen, mehr als 200 Arbeitsplätze zu erhalten. Bemerkenswert war, dass alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben und die Zusammenarbeit sehr vertrauensvoll war“.

Die vosla GmbH hatte Anfang Februar 2017 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, da das Unternehmen für die anstehende Sanierung nicht durchfinanziert und damit überschuldet war. Am 1. April 2017 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung sowie der Sachwalter bestätigt.

Anders als beim Regelinsolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung im Amt und behält die unternehmerische Verantwortung („Eigenverwaltung“). Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern dem Unternehmen ein (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt, der die Sanierung begleitet und überwacht.

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